Höhenver. Schreibtisch Homeoffice - Arbeitgeber verantwortlich?

3 Antworten

Der ArbG ist auch dafür verantwortlich, daß im Home-Office die Regeln für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit eingehalten werden - da das recht schwierig ist, möchten viele ArbG nicht, daß (offiziell) im Homeoffice gearbeitet wird.

Technische Arbeitshilfen (z.B. orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch), die im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen Behörde in voller Höhe finanziert wurden, sind Eigentum des Arbeitnehmers. Die Arbeitshilfen können bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden. 

Etwas anderes gilt, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt hat.

Die Arbeitshilfen gehören in diesem Fall anteilig auch dem Arbeitgeber. 

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Mitnahme der Arbeitshilfen einigen.

Wenn du möchtest, dass der Schreibtisch dein Eigentum ist, musst du ihn kaufen. Für deinen Arbeitgeber ist es überhaupt nicht sinnvoller, dass du der Eigentümer bist, wenn sie ihn bezahlen.


schattenwueste 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 14:22

Es geht ja um die Frage was mein Arbeitgeber mit meinem privaten Büro zu tun hat. Aus meiner Sicht ist dieser da nicht verantwortlich...

0

Und wenn man einen Firmenwagen braucht, macht es ja auch Sinn, dass der für einen gekauft wird und man den dann behalten darf.


schattenwueste 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 14:03

Also das ist ja mal was ganz anderes und eine wirklich nicht gute Antwort. Sie können einen Schreibtisch den man auch privat und Nebenberuflich benötigt nicht mit einem Firmenwagen vergleichen...

1