Darf man sich im Notfall mit einem kleinen Taschenmesser wehren?

6 Antworten

Man darf zur Notwehr prinzipiell alles verwenden, das gerade zur Hand ist. Ob dir da ein "kleines Taschenmesser" etwas nützt, bezweifele ich. Kauf dir ein Pfefferspray, damit bist du am besten ausgestattet, was legale Mittel angeht.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

wenn Dich jemand angreift, darfst Du Dich mit allem wehren


deruser1973  02.11.2019, 21:08

ausser mit Schusswaffen... zumindest ohne Waffenschein...

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3125b  02.11.2019, 21:18
@deruser1973

Doch klar - wenn das ist, was man gerade zur Hand hat.

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deruser1973  03.11.2019, 00:24
@Leestigter

warum Unsinn, verteidige du dich mal mit einer nicht angemeldeten Waffe - da bekommst du ganz schnell mehr Probleme, als wenn du dich damit nicht verteidigt hättest...

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Esskah  03.11.2019, 01:01
@deruser1973

Kommt immer auf die Umstände an, also kommt alle mal wieder runter

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Leestigter  03.11.2019, 14:33
@deruser1973

Das "hinterher" interessiert erst hinterher!

Grob überzogenes Beispiel:

Wenn dich einer mit den Messer angeht und hat dich schon zwei- oder dreimal in den Bauch oder Oberkorper gestochen - dann kannst du dich entweder ganz abstechen lassen und sterben oder du ziehst deinen Revolver den du illegal besitzt und knallst den ab!

Der Tötungsvorwurf wird vor Gericht wegen Notwehr wahrscheinlich fallengelassen, wegen Besitz der illegalen Schusswaffe gibts ein paar dutzernd Tagessätze und die Wafe wird einkassiert!

Mehr passiert da nicht!

Deshalb "Unsinn"!

Oder ein einfacheres Beispiel - jemand geht eine Frau sexuell an und die verteidigt sich mit einem Tierabwehrspray, dass nur für die Abwehr von Tieren zugelassen ist... Passiert auch am Ende jix, obwohl sie das nicht gegen Menschen einsetzen darf...

Aber du lässt dich ja lieber umbringen...

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Leestigter  03.11.2019, 14:40
@Leestigter

Hier noch eine echte Geschichte, wenn du mir das nicht glaubst!

https://www.ra-kotz.de/totschlag-freispruch.htm

Illegal Waffe besorgt, einen beim Angriff abgeknallt und 6 Monate auf Bewährung bekommen - und die in der Berufung aufgehoben!

Das ist die Realitat und deshalb dein Kommentar nachweisdlich UNSINN!

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Leestigter  04.11.2019, 20:06
@deruser1973

Darum gings hier nicht - das wurde überall funktionieren.

Aber nun verstanden, dass dein "verteidige du dich mal mit einer nicht angemeldeten Waffe - da bekommst du ganz schnell mehr Probleme" Unsinn war?

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Wie Du Dich wehren darfst ist im Notwehr-Paragraphen geregelt.

Im Gesetz heisst es dazu: Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. (§32 StGB)

Das bedeutet:

  1. "erforderlich" bedeutet, Du darfst Dich nur angemessen wehren ("erforderlich" ist immer nur die minimale Gewaltanwendung die ausreicht, den Angriff abzuwehren oder zu beenden). Wenn Dir jemand ein Kaugummi klaut, dann ist der Einsatz eines potentiell tödlichen Gegenstandes wie einem Messer überzogen und dann bekommst Du den Ärger. Du musst im Zweifel glaubhaft belegen können, dass Du mit einer milderen Maßnahme den Angriff gegen Dich nicht beenden konntest.
  2. "gegenwärtig" heisst, Du darfst Dich nur so lange wehren, wie der Angriff stattfindet. Wendet sich der Angreifer ab oder liegt er auf dem Boden und greift Dich in dem Moment nicht weiter aktiv an, dann musst Du auch sofort mit den Gegenmaßnahmen aufhören.
  3. "rechtswidrig" bedeutet, dass der Angriff gegen Dich auch gegen das Gesetz sein muss. Wenn Dich z.B. ein Polizist festnehmen will, dann ist das kein Notwehr-Grund. Denn die Festnahme ist kein rechtswidriger Angriff.

Waldmensch70  02.11.2019, 21:45

ERGÄNZUNG: "Wegrennen" ist auch eine mögliche Maßnahme.

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Wenn du dich anders nicht wehren kannst, ja. Die Frage ist allerdings ob das sinnvoll machbar ist, denn: so ein Messer braucht Zeit um es zu öffnen und: so ein Messer ist auch sehr schnell eine Waffe in der Hand der Gegner...


Leestigter  02.11.2019, 23:25

Und wieder die Märchengeschichten vom "abgenommenem Messer" von der man nirgendwo was lesen kann, weil nur immer behauptet, aber nie passiert...

Durfte ja nicht fehlen...

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Ja wenn du angegriffen wirst, klar musst dich doch verteidigen. aber welche messer man mitführen darf weiß ich nicht.


PatrickLassan  04.11.2019, 14:29
welche messer man mitführen darf weiß ich nicht.

Das ist in diesem Zusammenhang auch irrelevant.

Man darf sich auch mit einem Messer wehren, dass man nicht führen darf, sofern es sich um Notwehr handelt.

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Scharoul  04.11.2019, 18:43
@PatrickLassan

nee man darf nur eine bestimmte messerlänge mit sich tragen,kann sein das er wegen der selbstverteidigung recht bekommt aber das auch mit dem messer auf ihn was zu kommt.genau weiß ich das aber nicht

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