Straßenverkehr Taschenmesser?

3 Antworten

Nein.

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Nein - 42a WaffG

Kostert ausser dem Verlust des China -Messers derzeit zwischen 50 und 300 Euro..

Woher ich das weiß:Hobby

RoidRage98 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 20:48

Geht das an die Führerscheinstelle?

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Leestigter  16.07.2019, 20:52
@RoidRage98

Warum sollte es? Ist eine OWI.

Wo es zählt - wenn du eine WBK hast.

Zwei ( noch so kleine Verstösse) gegen das WaffG reichen um deine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.

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Einhandmesser -> darf nicht geführt werden.

Was ich jetzt im Gepäck habe:

https://www.600ccm.info/1/190127/Taschenmesser_(WaffG-konform_für_Deutschland)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

RoidRage98 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 20:31

Nun ja, mich hat noch niemand gebeten meine Taschen zu leeren... Wäre auch sehr fragwürdig... Eigentlich sollte es niemanden jucken.

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Leestigter  16.07.2019, 21:33
@RoidRage98

Und deshalb wird es nie passieren?

Komische Rechtfertigung um ein nicht führbares Messer dabeihabern zu dürfen..

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RoidRage98 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 20:39

Das auf dem Bild muss man mit zwei Händen öffnen...

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DerBayer80  16.07.2019, 20:46

Ich hab genau das selbe für die Arbeit immer im Auto liegen. Bei der ein oder anderen Kontrolle gab es deswegen nie stress. Das Messer muss im Prinzip auch mit 2 Händen geöffnet werden und hat keine Feder die es aufschnappen lässt

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RoidRage98 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 20:47
@DerBayer80

Ja, aber rein theoretisch ist es easy möglich, es mit einer Hand zu öffnen... Aber juckt eh niemanden... Musst dich ja nicht einfach so kontrollieren lassen!

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Gaskutscher  16.07.2019, 20:50
@RoidRage98

"Wissen Sie Herr Wachtmeister, ich bin Reichsbürger. Ich lasse mich nicht kontrollieren."

So in etwa? :D

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RoidRage98 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 20:51
@Gaskutscher

Nein. Ich meine, bei einer normalen Kontrolle ist es nicht notwendig.

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Leestigter  16.07.2019, 21:14
@DerBayer80

Ach ja - und deshalb ist es ok? Weil die Beasmten das nicht bemängelten?

Nein, ist es nicht! Du hast nur Glück gehabt, sonst nichts!

Und es muss nicht mit zwei Handen geöffnet werden, es KANN auch mit zwei geöffnet werden.. Serlbst wenn du dazu nicht fähig bist - es reicht aus, das es jermand kann! Und hier z.B. führt das einhändige öffnern jemand vor:

https://m.youtube.com/watch?v=_oLxvLtVAos

Gerne ein Urteil von einem, der zwei einhändig feststellbare im Seitenfach seines Autos hatte und kontrolliert wurde!

Den Unsinn mit der "Feder" muss man nicht verstehen, dann wäre es ein "Springmesser" und das wäre eine Waffe, die niermals geführt werden dürfte!

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PatrickLassan  17.07.2019, 09:30
@Leestigter
dann wäre es ein "Springmesser"

Oder ein 'assisted opener'.

das wäre eine Waffe, die niermals geführt werden dürfte!

Theoretisch schon, denn § 42a Absatz 2 WaffG gilt auch für Messer, die als Waffen eingestuft werden. Es dürfte nur schwierig sein, ein berechtigtes Interesse am Führen eines Springmessers nachzuweisen,

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