Messer als Selbstverteidigung?

8 Antworten

Du kannst soviel von den Messern, die man führen darf dabeihaben wie du willst!

Ganz ihne Begründung, einfach so!

Und verteidigen darfst du dich mit allem was du dabei hast!

Messer die du dabeihaben darfst:

Darf keine Waffe sein!

Bei fester Klinge darf Klinge nicht langer als 12cm sein!

Bei Klappmessern darf es entweder nur mit zwei Händen zu öffnen sein oder darf nicht verriegelbar sein, wenn du es mit einer Hand öffnen kannst ( bei Klappmessern gibts keine Längenbegrenzung!)

Woher ich das weiß:Hobby

FA117  08.06.2024, 20:50

Man sollte Messer auf jeden Fall benutzen bei Notwehr natürlich nur wenn man keine andere Wahl hat weil man kann denn Angreifer tödlich verletzen

0
Leestiger  08.06.2024, 20:53
@FA117

Ich danke dir für deinen nach 1000 Tagen erfolgten Kommentar - was willst du mir so spät noch mitteilen, was ich nicht mit dem Satz abgedeckt habe?

Und verteidigen darfst du dich mit allem was du dabei hast!

Na??

1
FA117  09.06.2024, 21:19
@Leestiger

Ich wollte dir nur zustimmen das ist alles und solche Fragen werden mir leider nie angezeigt ich muss extra danach suchen

0
Leestiger  09.06.2024, 22:43
@FA117

Ich habe mich bei einer anderen Frage von dir schon ausgeklinkt, schon vergessen?

Eben weil deine Aussagen un dein Verhalten, deine Ansichten nichts für mich sind..

0
FA117  10.06.2024, 19:52
@Leestiger

Jeder ist für sein handeln selbst verantwortlich

0
Leestiger  10.06.2024, 20:00
@FA117

Ich weis nicht was das bringen soll, du nervst mit deiner Denkweise, deshalb Ignorierliste und hinweg mit dir..

0
Darf ich als Frau...

Es gibt keine unterschiedlichen Gesetze für Männer und Frauen. Unsere Gesetze gelten für alle Menschen, die hier leben.

Für Selbstverteidigung ist ein Messer äußerst ungeeignet:

  • Sobald Du ein Messer zeigst, musst Du es auch benutzen, sonst entgeht Dir der Überaschungseffekt.
  • Außerdem werden Leute, denen Du mit einem Messer drohst, erst recht aggressiv, sie wissen dann, dass Du sie abstechen willst.

Frage Dich, ob Du wirklich bereit bist, einem Menschen ein Messer in den Bauch zu rammen. Bringst Du das wirklich? Du weißt, dass er dann auch sterben können, also nur "ein bisschen Messer" ist nicht. Wenn Du das Messer ziehst, musst Du zustechen. Bist Du wirklich so abgebrüht, dass Du das ohne zu zögern tun würdest? Bedenke, in der realen Situation weißt nicht, wie weit dein "Angreifer" geht und ob er wirklich angreifen wird.

Also, ziehst Du das Messer, wird ein Gericht beurteilen, ob es wirklich Notwehr war. Es ist völlig egal, was Du denkst. Der Richter hört eure Versionen, auch die seiner Kumpel und entscheidet dann über dein Urteil.

Es sind nur bestimmte Messer "verboten".

Ich rate eher, gefährliche Wege zu meiden und für den äußersten Notfall ein Tierabwehrspray griffbereit mitzuführen. Da musst Du nicht auf "Tuchfühlung" gehen und das gibt keine Schwerverletzten.

Ja, ist erlaubt, da Taschenmesser nicht als Waffe gelten. Nimm sicherheitshalber ein Pfefferspray mit.

Ich weiß zwar nicht, ob es verboten ist, aber ich habe auch immer eines dabei. Jedoch nicht zur Selbstverteidigung, sondern weil es in manchen Situationen total praktisch sein kann.

Nebenbei: Sei verdammt noch einmal vorsichtig, was du tust. Ob es wirklich Notwehr war oder nicht, ist oft nicht ganz klar und am Ende bist dann du die Dumme, die eine Strafe aufgebrummt bekommt...


Leestiger  29.08.2021, 17:45

Wenns eins ist, dass du dabeihaben darfst, dann sparst du dir die Strafe und den Verlust des Messers! Warum nicht vorher abklären und gleich eins dabeihaben, das man dir nicht abnimmt?

1

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und 

du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Viel sinnvoller und wirksamer ist Pfefferspray

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.