Welches Messer könnt ihr mit empfehlen?

4 Antworten

Für Selbstverteidigung: Gar kein Messer. Kaufe dir ein Pfefferspray. Damit kannst du auch aus ein paar Metern Distanz einen Angreifer abwehren. Das überlebt der Angreifer und du selbst hast gute Chancen zu entkommen. Könntest du damit leben, jemanden erstochen zu haben?

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Wenn du mit "Notfall" meinst, dass du dich mutterseelenallein in der Natur wiederfindest und auf dich allein gestellt den Weg in die Zivilisation zurückfinden musst:

  • Sieh dir bitte mal mit wachen Augen die finnischen Puukkos an.

Diese Messer werden im hohen Norden seit Jahrhunderten in der freien Natur verwendet, sind praktisch im Handling, schnitthaltig und nicht allzu teuer.

Sofern du jedoch eine Selbstverteidigungssituation ansprechen möchtest, hier mein unmissverständlicher Tipp: Vergiss es!

Bist du kein jahrelang trainierter Messerkämpfer, nimmt der Gegner dir das Messer ab und verwendet es am Ende gegen dich. Das passiert besonders schnell dann, wenn man mit einem Messer Drohgebärden vollführt, die einen Angreifer schlussendlich noch mehr provozieren. Eine Eskalation ist dann vorprogrammiert.

P.S.: "Immer wieder mal angemacht" zu werden, ist per se noch keine Notwehrsituation, genau so wenig wie das berühmte "Isch f ... deine Mutter!" Wenn du also hin und wieder an einer Location vorbeigehst, wo sich solche Vögel rumtreiben, geh lieber einen Umweg. Das ist besser für alle Beteilgten, denn ein vermiedener Kampf ist auch immer ein gewonnener Kampf.

Good Luck !

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig.

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Besser:

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

Als EDC eignet sich z. B. das SanRenmu 9054 hervorragend. Völlig legal zu führen.

Woher ich das weiß:Hobby