Darf man einen Taschenmesser mit dabei haben?
*zur Selbstverteidigung
12 Stimmen
10 Antworten
Wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
- Klingenlänge bei feststehendem Messer nicht über 12cm
- Klingenlänge bei klappbarem Messer nicht über 8,5cm
- Kein Einhandmesser
- Keine zweischneidige Klinge
- Keine feststellbare Klinge
- Kein verbotener Messertyp (z.B: Springmesser, Balisongs, usw.)
Ich würde es aber nicht empfehlen, da man damit im buchstäblichen Eifer des Gefechts mehr Schaden anrichten würde, als man will und vor allem darf. Am Schluss steht man dann selbst vor Gericht und keiner wird es für angebracht und notwendig halten, jemanden abzustechen oder aufzuschlitzen. Selbst, wenn man im Messerkampf trainiert ist, was die meisten nicht sind, wäre es eine gefährliche Wahl.
Klingenlänge bei feststehendem Messer nicht über 12cm
Stimmt.
Klingenlänge bei klappbarem Messer nicht über 8,5cm
Stimmt nicht. Zumindest nicht bei Zweihandmessern. Da gibt es keine Klingenbegrenzung. Einhandmesser dürfen nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert/geführt werden.
Wo hast du das mit den 8,5cm her? Zumindest im Paragraphen 42a WaffG steht nichts davon.
Kein Einhandmesser
Stimmt, außer es wird in einem verschlossenen Behältnis geführt.
Keine zweischneidige Klinge
Stimmt.
Keine feststellbare Klinge
Keine einhändig feststellbare Klinge. Sprich Einhandmesser. Opinels z.B haben eine festellbare Klinge und sind Zweihandmesser.-unterliegen also nicht dem Führungsverbot.
Siehe auch im P. 42a:
(1) Es ist verboten
...
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ( Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Klingenlänge bei klappbarem Messer nicht über 8,5cm
Für Klappmesser gibt es keine Begrenzung der Klingenlänge.
Also, Springmesser sind verboten. Außerdem hieß es ja "über 8,5cm".
Allerdings eignen sich die Standard Taschenmesser die sofort zuklappen nicht wirklich, das Ding haut dir eher die Finger ab als alles andere
In Deutschland ist das Führen von einhändig feststellbaren Klappmessern, von feststehenden Messern, deren Klinge länger als 12 cm ist, sowie das Führen von Hieb- und Stosswaffen verboten, siehe § 42a Waffengesetz. Das Führen von 'normalen' Taschenmessern ist außer in Waffenverbotszonen erlaubt.
Ein Messer eignet sich allerdings kaum zur Selbstverteidigung.
Du darfst alle Arten von Messern führen, die nicht dem Führverbot nach § 42a WaffG unterliegen. In der Schule dürfte das Führen von Messern aber generell durch die Hausordnung verboten sein.
Außerdem nützt dir ein Messer eh nichts zur Selbstverteidigung.
- Kommts aufs Taschenmesser an
- Sind frei führbare Taschenmesser nicht zur Selbstverteidigung geeignet
- gelten an vielen Schulen andere Regeln
Ich meine, das mit den 8,5cm mal gehört zu haben. Aber es kann auch sein, dass ich mich irre.