7 Antworten

Allgemein:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Durch Hausrecht oder in sog Waffenverbotszonen sind strengere Regeln möglich.

Im Detail:

Da es sich bei dem diesem Victorinox nicht um ein Einhandmesser - und schon gar nicht um eine Waffe handelt - darfst du es auch in Zügen der Bahn einfach führen.

Du musst zwischen dem Straf- und dem Hausrecht unterscheiden.

Strafrecht (heißt du kannst im Knast landen): https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

Hausrecht (heißt du kannst aus dem Zug geschmissen werden und evtl. auch eine Vertragsstrafe etc. zahlen müssen): Such auch mal nach "bahn beförderungsbedingungen messer"

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Ja, in jeder deiner Taschen und am Körper.

Gibt es keine Bestimmung zum führen. Kannst du frei mit dir führen.

Ja natürlich. Da die Klinge nicht arretierbar ist

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.

spelman  24.07.2024, 16:40

Doch, die Klinge ist feststellbar. Das macht aber nichts, solange sie nicht einhändig zu öffnen ist.

0