Darf ich trotz Sperre meinen Führerschein machen?
Ich wurde vor 2 Monaten ohne Führerschein mit einem Auto erwischt welches nicht mir gehört. Hab jetzt 2 Anzeigen: Fahren ohne Führerschein, Fahren von unbefugtem Pkw. Ich hatte noch nie eine Fahrerlaubnis. Wird jetzt mein Antrag für den Führerschein vom Burgeramt genehmigt? Oder kann es sein das ich keine Sperre bekomme. Ich will meinen Führerschein unbedingt haben und keine Sperre bekommen.
7 Antworten
Meines Wissens bekommt man da im Normalfall keine Sperre.
Du wirst höchstwahrscheinlich nur eine saftige Geldstrafe bekommen, kannst den Führerschein aber machen.
So war es zumindest bei einer Person aus meinem Bekanntenkreis.
Ich spreche von einem konkreten Fall, wo jemand für fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und trotzdem ein paar Monate später ganz normal den Führerschein machen konnte. Und worauf beziehst du dich?
eine saftige Geldstrafe
Woran erkennst du, dass hier Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt?
Was steht denn in den Anzeigen drin, mit welchen Folgen Du rechnen musst oder welche Folgen die Anzeigen haben? Deine Angaben sind wenig schlüssig.
Aber in der Regel ist es so, dass man eine Sperre für den Erwerb eines Führerscheins bekommt, wenn man vorher unbefugt ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt hat. Die dazu passenden gesetzlichen Regelungen wurden hier bereits angeführt.
Schaue einfach mal in Deine Anzeigen und welche Folgen da drin stehen.
Ob Du jetzt unbedingt einen Führerschein haben willst oder nicht, ist uninteressant. Auch Du hast Dich an die Regeln für's Fahren auf öffentlichen Straßen zu halten. Das hast Du aber leider nicht. Damit musst Du jetzt die Folgen akzeptieren.
Fahren von unbefugtem Pkw.
Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/
Eigentümer/Halter des Fahrzeugs ist jedoch eine Privatperson. Wenn du den Wagen geklaut oder unterschlagen hast, muss der Geschädigte seine Ansprüche selbst geltend machen. Darum kümmert sich die Justiz nur auf Antrag.
Und 2 Mal für Fahren ohne Fahrerlaubnis in einer Sache verurteilt zu werden, ist nicht möglich.
Was soll also die Geschichte mit 2 Anzeigen?
Hallo war eine sehr dumme Idee, musst eher einige Jahre warten bis den Führerschein machen darfst, aber das wird dir bestimmt mitgeteilt wie lange warten musst
https://www.mobile.de/magazin/artikel/fahren-ohne-fuehrerschein-folgen-strafen-und-kosten-27434
Möglich ist es schon, dass Du erstmal eine Sperre bekommst von 1 - 5 Jahren.
Übrigens... wenn Du das Auto ausgehändigt bekommen hast, blüht dem PKW-Inhaber auch eine saftige Strafe. Hast Du es ihm einfach entwendet dann hast Du zwei Straftaten begangen... Viel Spaß dann beim Führerschein machen in ein paar Jahren.
Die Sperre gilt natürlich für jede Art von motorisierten Fahrzeugen, dazu zählt auch ein Fahrschulauto
kompletter Unsinn.
Wer sich nicht an Regeln halten kann der ist auch für den Führerschein ungeeignet.