Darf ich ohne Führerscheinkarte trotzdem fahren?


19.09.2024, 12:52

Ich hatte eine Bestätigung, da sich bestanden habe, diese hat allerdings die Behörde gestern behalten, jetzt habe ich nur noch die Rechnung, die ich schon bezahlt habe

6 Antworten

Nein. Die Prüfungsbescheinigung ist nur eine Bestätigung für das Amt, dass es dir den Führerschein aushändigen kann. Das ist keine Führerschein oder ein Eratz dafür!

Dafür, dass du deine Fahrerlaubnis bekommst, also den Eintrag im Fahrerlaubnisregister, ist ein Verwaltungsakt notwendig. Und zwar der Verwaltungsakt, dass dir der Führerschein oder ein Ersatzdokument ausgehändigt wurde.

Das ist bisher nicht passiert, also hast du bisher keine Fahrerlaubnis. Also es steht nicht im Fahrerlaubnisregister, dass du fahren darfst. Und das ist der entscheidende Teil ;)

Nein, zumindest meines Wissens nach nicht. Mit diesem Zettel hast du nur den Nachweis die Praktische Prüfung bestanden zu haben. Das ist aber noch keine Fahrerlaubnis.

Du darfst nur dann Fahren wenn du entweder einen vorläufigen Führerschein hast, oder dir der eigentliche ausgehändigt wurde. Erst wenn du eines von beidenoder hast gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.

Fährst du derzeit und wirst Erwischt brauchst du den gar nicht erst abholen. Das gilt dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

da wäre ich vorsichtig, noch wurde die keine Fahrerlaubnis erteilt. das wäre eine Straftat.

da muss nix bestellt werden, dein Führerschein ist fertig. kann es sein dass du noch keine 18 bist ... dann darfste auch noch nicht fahren. der FS kommt erst mit dem 18. Geburtstag

Klingt ungewöhnlich. Normal wird der Führerschein bereits beim Antrag bestellt. Deswegen ist das Datum der Prüfung ja auch immer leer und wird vom Prüfer per Hand draufgeschrieben.

Selbst wenn die Bundesdruckerei noch nicht in die Gänge kam müsste er trotzdem schon bestellt sein.

Ich würde noch nicht fahren, denn im Falle einer Kontrolle hast du nichts zum vorweisen. Die Rechnung dürfte dafür wertlos sein. Und wenn die Polizei das dann online prüft und die Behörde hat das noch nicht richtig hinterlegt, gibt das Diskussionen und Ärger ohne Ende.

Ich weiß aber dass die Behörde auch für kleines Geld (9 EUR) eine Bestätigung ausstellen kann. Das hätten sie anbieten müssen. Kannst ja nochmal nachfragen.

Also auf meinem Wisch stand damals explizit drauf, dass das KEIN Führerschein ist. Aber kenn total viele Leute, die damit gefahren sind. Letztendlich wirds ja nur zum Problem, wenn du exakt dann kontrolliert wirst…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vor recht kurzer Zeit Führerschein abgelegt