fahren ohne führerschein?
hi ich hab grad eben meine führerscheinprüfung bestanden, aber noch keinen führerschein bekommen.. muss den beim landratsamt abholen, aber die haben erst im märz wieder nen termin & ich möchte nicht so lange mit dem fahren warten :( also ich habe nur eine bestätigung vom tüv bekommen, wo auch drauf steht, dass ich heute bestanden habe. kann ich trotzdem damit fahren oder welche strafen drohen mir dann?
5 Antworten
Du must defintiv warten.
Der TÜV Prüfer attestiert Dir lediglich eine bestandene Prüfung, die FAhrerlaubnis erteilt Dir erst die Führerscheinstelle Eures Landratsamtes.
Vorher ist es definiv ein "Fahrern ohne Fahrerlaubnis", das ist leider keine Ordnungswidrigkeit wie das "Fahren ohne Führerschein" sondern eine Straftat gem §21 StVG.
Bei einer Verkehrskontrolle kann man auch kein "Auge zudrücken", denn bei Straftaten herrscht Ermittlungszwang, würde der Polizist kein Strafverfahren einleiten, macht er sich selbst wegen "Strafvereitelung im Amt" strafbar.
Bei uns kann man Führerscheine auch ohne Termin abholen, ich würde da einfach vorbei fahren (mit Fahrrad oder Bus ;o) ), wenn Du Glück hast kommst da ja vielleicht auch ohne Termin dran. Ansonsten guck mal in der Terminierung, oft sagen auch Leute Termine ab.
Hi nein.
Folgende Strafen drohen: Geldstrafe oder Sozialstunden stattdessen. Der Entzug Deiner frischen Fahrerlaubnis.
Wenn Du Glück hast, erkennt der Verkehrspolizist die TÜV-Bescheinigung an und verdonnert Dich zu 10,-- Euro. Das ist der Satz für Fahren als Führerscheinbesitzer, wennn der Führerschein bei der Kontrolle nicht vorgelegt werden kann.
Da gibt es kein "wenn Du Glück hast" ... erzählt ihm doch nicht so einen Mist.
Die Fahrerlaubnis wurde noch nicht erteilt, demnach ist das ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", eine Straftat nach §21 StVG, ohne wenn und aber.
Da kann der Polizist gar kein Auge zudrücken, denn bei Straftaten herrscht Ermittlungszwang, würde der Polizist kein Strafverfahren einleiten, macht er sich selbst wegen "Strafvereitelung im Amt" strafbar.
Wenn Du Glück hast, erkennt der Verkehrspolizist die TÜV-Bescheinigung an und verdonnert Dich zu 10,-- Euro
Dadurch würde er sich selbst strafbar machen.
Der ist eigentlich vorgefertigt und bekommt man gleich ausgehändigt
Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Bei mir im Ort ist es üblich, dass man ihn abholen muss und dabei dann auch erst die Gebühren bezahlt.
ne der prüfer meinte er hat ihn nicht bekommen und ich muss ihn bei der fahrerlaubnisbehörde abholen
Nein, du darfst erst fahren, wenn du den Führerschein in Händen hast Vorher wäre das fahren ohne Fahrerlaubnis und somit strafbar.
und was wäre wenn er die nicht anerkennt?