Darf ich mein Auto ausleihen?
Hallo,
angenommen in meiner Versicherung steht das ich nur alleine Auto fahren darf. Darf ich dann das Auto an meinen Kumpel für ein Tag ausleihen?
Wenn ja, dann zahlt die Versicherung logischerweiße nicht bei einem Unfall. Darf er aber dann überhaupt fahren? Er hat ja den Führerschein und Fahrzeugschein aber so gesehen keine Versicherung für das Auto. Darf er fahren? Was wenn ihn die Polizei anhält? Können die am Computer so etwas sehen?
Wie genau läuft das ab, ist es erlaubt?
Ich glaube man bekommt halt einfach nur keine Schäden bezahlt von der Versicherung, da das Auto an einen nicht angemeldeten Fahrer ausgeliehen wurde, oder?-
9 Antworten
... natürlich, so jedenfalls bei meiner, und alles auch ohne Mehrkosten.
Was hast Du denn für eine Versicherung, wenn solche Fragen am Berater/Makler vorbei und auch noch hier nötig sind? Keiner hier kennt Deinen Vertrag.
Hast Du vielleicht sogar eine Vertragsstrafe mit Deiner Versicherung bei solchen Tagesfahrten vereinbart?
dann zahlt die Versicherung logischerweiße nicht bei einem Unfall.
Das ist grundsätzlich falsch. Wenn der Kumpel nen Führerschein hat, dann besteht auch Versicherungsschutz. Gegebenenfalls musst du etwas Prämie nachzahlen. In der Kasko kann außerdem eine höhere SB fällig werden.
Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun.
Also fahren, darf dein Kumpel das Auto schon. Da wird es keine Probleme geben.
Aber bei einem Unfall, wird das vermutlich schwerzhaft für dich wegen der Versicherung
Du musst nur darauf verzichten, einen "Alleinfahrer-Rabatt" in Anspruch zu nehmen. Dann kann JEDER mit deinem Fahrzeug fahren
Ja, du darfst dein Auto ausleihen, nur nicht regemäßig. Und die Versicherung wird auch zahlen.
Die Versicherung kann aber den höheren Beitrag nachverlangen, den du zahlen müßtest, wenn er gleich mit eingetragen gewesen wäre.
Die Polizi interessiert nicht, wer in der Police eingetragen ist und wer nicht.