Auto ausleihen?

4 Antworten

Du kannst dein Auto im Grundsatz verleihen wenn die jenige Person von deiner Versicherung abgedeckt / eingetragen ist. Denn brauchst du dir auch keinen Kopf machen da die Versicherung sich um den Schaden kümmert.


Lurch123532  29.12.2021, 14:56

aber nur um den Fremdschaden.

Wenn bei der Versicherung mit eingeschlossen ist, dass auch andere Personen das Auto fahren dürfen, dann zahlt diese auch genau das Selbe, als wenn du den Unfall verursacht hast.

Für die Schäden an deinem Auto kommst du dann selber auf (es sei denn du hast eine Vollkaskoversicherung). Eine Hochstufung des Vertrages kommt dann auch auf dich zu.

Die private Haftpflichtversicherung vom Fahrer zahlt da übrigens dann nichts.

der fremdschaden ist über die kfz-haftpflicht abgedeckt! aber wie du an das geld, bei deinem eigenen wagen, kommst...? das wird wohl das größere problem werden!

Die Versicherung bezahlt das gleiche als wenn du selbst gefahren wärst

Wenn du die Versicherung als allein Fahrer abgeschlossen hast, kann es sein daß diese von dir eine " Strafprämie " fordert