Darf ich den Fällen?

4 Antworten

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Die Bestimmungen sind individuell in jeder Kommune etwas anders. Im Allgemeinen kann man außerhalb der Brutzeit von Vögeln Obstgehölze auch ohne besondere Genehmigung fällen; zur Sicherheit würde ich mich an die Kommune mit der Frage wenden.


botanicus  14.05.2024, 10:56

Danke für's Sternchen :-)

Silo123  13.05.2024, 07:47

Dem ist kaum was hinzufügen, nur , daß das in den Kommunen Baumschutzsatzung heißt.

Kommt drauf an. Wenn der Vater Besitzer des Grundstücks ist, und somit auch Besitzer dieses Baumes kannste ihn mit seiner Erlaubnis "platt" machen.

Ich persönlich würde ihn stehen lassen, egal was für ein Baum es ist. Außer er steht einem Bauvorhaben im Weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dreal1 
Beitragsersteller
 12.05.2024, 18:53

Eltern sind sehr alt und der Baum macht leider sehr viel Arbeit und wirft viel Schatten. Nachbar hätte gerne mehr Sonne.

Aatee  12.05.2024, 21:07
@Dreal1

Was schert dich der Nachbar? Schatten ist doch was tolles, grade im Sommer.

Onyx1839  12.05.2024, 21:25
@Dreal1

People pleaser ass. Wenn er den Eltern zuviel ist und es sie zu sehr stört dass er dreck macht und kein anderer er wegmacht, dann kann er wohl weg. Aber dass der Nachbar mehr Sonne will und du ihn deswegen fällen müsstest ist ja gradezu lächerlich. Einfach mal weniger Rücksicht nehmen und schon läuft das Leben besser. Oder denkst du jeder nimmt Rücksicht auf andere?

Obstbäume fällen bedarf i.d.R. keiner amtlichen Genehmigung. Gerade Kirsche neigt im Alter zur Astbruch und kann zur Gefahr werden. Fällen macht eh erst Sinn, wenn alles Laub runter ist. Oktober bis Ende Februar darf gefällt werden.

Die Bestimmungen dazu sind Lokal unterschiedlich. Du solltest auf jeden Fall Kontakt mit der zuständigen Lokalbehörde aufnehmen.

Grundsätzlich ist das Fällen von solch grossen Bäumen nur im Winter erlaubt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbybotaniker und Naturgärtner