Baum im Garten Fällen
Hallo,
Ich habe im Garten einen Kirschbaum der 50 Jahre alt ist, ich wohne in meinem Elternhaus, mein Vater hatte den Kirschbaum als er dort das Haus gebaut hatte, gepflanzt.
Nun wollte ich mit meinem sohn die äste ein wenig stutzen weil sie teilweise schon in nachbars Garten hängen.
Dabei fiel mir auf das der komplette baum überwiegen mit einem Blau/Grünem Pilz befallen ist, dicke äste konnte man teilweise einfach so abbrechen, da sie schon komplett morsch sind.
Vor einigen Tagen hatten wir auch einen kleinen Sturn dort gingen auch einige Äste flöten.
Nun würden wir den Baum gerne fällen, aber so einfach geht das ja nicht denke ich. Der baum ist gut und gerne 10meter hoch und ist recht breit gebaut.
Wo kann ich mir die bestätigung holen das ich den Baum fällen darf bzw ob überhaupt ? Und was würde so eine "Kontrolle" des Baumes in etwa kosten?
LG
5 Antworten
Du darfst ihn fällen. Baumschutzverordnungen gelten nicht für Obstbäume. Sehr fraglich ist aber, ob Du es fachgerecht kannst. Er darf natürlich nicht in die falsche Richtung fallen. Natürlich gibt es genug Fachbetriebe, die für gutes Geld sowas erledigen. Ansonsten müßtest Du Dir einen Bekannten holen, der sich wirklich damit auskennt. Oder selbst das Wissen erwerben.
Wann darf man eigentlich Bäume fällen?
Die Regelungen, wann und ob Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen, sind leider nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann hierbei eigene Regeln aufstellen. Außerdem gelten die Baumschutzverordnungen der Bundesländer. In jedem Fall empfiehlt es sich, beim Umweltamt der eigenen Stadt oder Gemeinde nachzufragen und gegebenenfalls eine Genehmigung zum Fällen des Baumes zu beantragen.
Zu bestimmten Jahreszeiten kann das Fällen etwa aufgrund nistender Vögel untersagt sein.
Quelle: http://www.nachbarrecht.com/aktuelle-themen/baeume-faellen.html
Kannst alles vergessen, weil es hier um einen Kirschbaum geht - der ist nicht geschützt.
In jeder Stadt / Gemeinde gibt es eine Baumsatzung. Frage also bei Euch im Rathaus nach dieser Baumsatzung. Hier stehen alle Bäume drin, für welche Du beim Fällen eine Genehmigung brauchst - und ab welcher Größe (Stammdurchmesser, Umfang).
Ob der Kirschbaum unter eine Baumschutzverordnung in deinem Wohnort fällt, kann ich nicht sagen. Am besten mal im Rathaus anrufen und anfragen.
Einen Baum mit dieser Höhe zu fällen, sollte man einem Fachbetrieb überlassen, wenn man Laie ist. Es geht um die Fallrichtung und auch um dich selber, wenn der Baum so fällt, dass er dich trifft.
Ich liess eine 15 Meter hohe Fichte fällen. Da wurden zuerst die Äste von oben nach unten entfernt. Dann wurde der Stamm gefällt.
Das alles lief fachgerecht ab. Kostenpunkt 350.--€. Enthalten im Preis war die Wurzelentfernung und der Stamm wurde in 25 cm lange Teile passend für meinen Kaminofen geschnitten. Die Äste wurden geschrettert. Dieses Material kann ich als eine Art Rindenmulch verwenden.
Die Arbeitszeit betrug 5 Stunden..
Obstbäume fallen meist nicht unter die Baumsatzung. Die kann der Besitzer nach Belieben fällen.
Ich würde an einen so großen alten Baum nicht selbst rumsägen, sondern einen Fachbetrieb beauftragen.
sicher das Obstbäume nicht unter die Baumschutzverordnung fallen?