Eigentum verpflichtet und Gefahrenabwehr steht vor Naturschutz.
Von Steuern bezahlte Ämter sind für die Bürger da und das jeweilige Amt - Bauamt, Naturschutzbehörde, je nachdem es in der ansässigen Gemeine geordnet ist, gibt für derartige Fragen Auskunft. Frage dich nach dem zuständigem Amt durch und vereinbare Ortstermin. Die müssen reagieren. Es erfolgt danach zeitnah entsprechende schriftliche Einschätzung, ob Fällung, Stutzen usw. notwendig ist. Dieses Schriftstück ist allein hinsichtlich Versicherung wertvoll. Die zu leistende relativ geringe Gebühr ist das wert.
Eigentümer sind jedoch je nach Einschätzung/Auflage für Sicherheitsleistungen voll umfänglich verantwortlich. Wenn z.B. Gefahren drohen, wird es Auflagen zur Entfernung der/ des Baumes geben. Wie man das organisiert, ist jedem Eigentümer selbst überlassen.
Persönlich fand ich Wirkung des zuständigen Amtes sehr hilfreich. Gefahren wurden anerkannt und so mussten Bäume trotz Brut- und Setzzeit innerhalb 4 Wochen entfernt werden. Erkannt hatte ich das selber, amtlich war es jedoch viel einfacher.
Habe ausgezeichnete Erfahrungen mit Baumkletterern gemacht, denn so einfach im Grundstück hohe Bäume umnieten geht nicht - die müssen abgetragen werden.
Baumkletterer sind sehr erfahren, allein um ihrer Sicherheit willen. Sie wissen wo sie was ansetzen können, kennen sich mit Baumarten bestens aus. Baumerhaltung, Gefahrenabwendung oder Totalabtrag. Da muss man sich halt rumhorchen, Angebote machen lassen.