Darf eine Person einen listen Hund führen wenn jemand mit einem sachkundenachweis dabei ist?

2 Antworten

Für NRW holt folgendes

Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren Teil einer RHS(Fläche) und des Greyhoundkults

Auch allgemein die Leinenführung muss von einer Person mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Würds im Zweifel nicht riskieren ;)


ruza2808  27.10.2024, 04:35

Richtig 👍😎