Auf Rottweiler aufpassen?

3 Antworten

Kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst und was deine Gemeinde evtl für individuelle Regelungen hat.

Im Regelfall wirst du einen Sachkundenachweis brauchen und volljährig sein müssen, um den Hund (auch als Betreuer) führen zu dürfen. Aber das hängt natürlich davon ab, ob der Rotti bei euch überhaupt ein Listenhund ist.


SaubStaugerrr 
Beitragsersteller
 16.02.2024, 16:26

Ich lebe in NRW.

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DaKaBo  16.02.2024, 16:38
@SaubStaugerrr

In NRW ist der Rottweiler ein Listenhund.

"Listenhunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur mit dem erforderlichen Sachkundenachweis, mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs und bestehender Zuverlässigkeit geführt werden. Darüber hinaus muss derjenige in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen.

Das gleichzeitige Ausführen mehrere Listenhunde durch eine Person ist verboten.

Für Listenhunde besteht eine Maulkorb- und Leinenpflicht."

https://www.tierschutzverein-wuppertal.de/hilfe-geben/grundlegendes/umgang-mit-listenhunden#:~:text=Alle%20Personen%2C%20die%20mit%20dem,g%C3%BCltigen%20Sachkundenachweises%20f%C3%BCr%20Listenhunde%20sein.

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Einen Sachkundennachweis braucht Du, um den Hund in der Öffentlichkeit auszuführen.

Wenn der Hund für 1 oder 2 Tage bei Dir ist, und nur im Garten hockt, brauchst Du nichts.

das ich einen Sachkundenachweis benötige, um den Hund überhaupt mit mir führen zu dürfen.

Musst du.