Auf Rottweiler aufpassen?
Hallo zusammen.
Mein Freund hat einen Rottweiler, den er mir für 2 Tage anvertrauen würde. Jedoch frage ich mich, ob ich das überhaupt darf. Ich habe im Gedanken, das ich einen Sachkundenachweis benötige, um den Hund überhaupt mit mir führen zu dürfen.
Da wäre jetzt meine Frage, ob ich den Hund jetzt für bspw. 1 - 2 Tage halten darf ohne diese Genehmigung besitzen zu müssen und wenn nein, welche Konsequenzen würden mich da treffen?
Danke im Voraus :)
3 Antworten
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Kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst und was deine Gemeinde evtl für individuelle Regelungen hat.
Im Regelfall wirst du einen Sachkundenachweis brauchen und volljährig sein müssen, um den Hund (auch als Betreuer) führen zu dürfen. Aber das hängt natürlich davon ab, ob der Rotti bei euch überhaupt ein Listenhund ist.
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Und Volljährig bin ich schon lange ^^
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In NRW ist der Rottweiler ein Listenhund.
"Listenhunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur mit dem erforderlichen Sachkundenachweis, mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs und bestehender Zuverlässigkeit geführt werden. Darüber hinaus muss derjenige in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrere Listenhunde durch eine Person ist verboten.
Für Listenhunde besteht eine Maulkorb- und Leinenpflicht."
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Einen Sachkundennachweis braucht Du, um den Hund in der Öffentlichkeit auszuführen.
Wenn der Hund für 1 oder 2 Tage bei Dir ist, und nur im Garten hockt, brauchst Du nichts.
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das ich einen Sachkundenachweis benötige, um den Hund überhaupt mit mir führen zu dürfen.
Musst du.
Ich lebe in NRW.