Darf eine Deutsche Hochschule einige Studenten deswegen exmatrikulieren-?

10 Antworten

Schwierige Frage. Ich würde sagen, dass hinsichtlich den Anforderungen der Leute einige Unterschiede herrschen.

Bei der Polizei ist die Bindung an das Grundgesetz ausschlaggebend. Da ist, denke ich, eher Neutralität gefragt. Da kannste nicht ankommen wie "ih, wie zwiespältig, weil Du bist..." oder darfst Leute nicht nach eigenem persönlichen Ermessen unterschiedlich behandeln, benachteiligen oder vorziehen. Und das ist ja bei Antisemitismus der Fall. Letztlich ist das wichtig für die Berufsausübung später.

An Uni-Studenten werden, denke ich, weniger diese Anforderungen gestellt. Da steht die Bindung ans GG nicht im Vordergrund, sondern das jeweilige Studium. Wie man damit aus schulischer Sicht umgehen darf... Ich denke, das fällt dann unter das "normale" Gesetz, also so wie bei jedem anderen auch. Es ist ja auch nicht so, dass die Lehrende sind. Da wäre es, denke ich, noch mal anders.


chilly10  05.04.2020, 07:25

Bei Polizeischülern besteht, denke ich, aufgrund der Notwendigkeit der Bindung ans Grundgesetz, damit auch u. a. die Pflicht nicht zu diskriminieren usw., dass sie bei Verbreiten antisemitischer o. ä. Texte ja auch die demokratische Grundordnung gefährden, wenn sie eingesetzt werden - an sich haben sie sich ja ans GG usw. zu halten. Würde sie nun jmd die Hilfe verwehren, sich bewusst dumm stellen usw., dann wäre das nicht nur problematisch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, die nicht mehr die Einhaltung der Gesetze gewährleistet, sondern es liefert eben auch Futter für Demokratiefeinde und ist damit problematisch hinsichtlich des Staats, weil sie ja als eine Art Staatsdiener fungieren. D. h. ein Polizist, dessen eigene Anschauung, sei es links, rechts, christlich oder sonst was, Einfluss auf die Ausübung seines Dienstes hat, gefährdet per se die demokratische Grundordnung.

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War jahrelang mit einer Polizistin zusammen, bestimmt ein Viertel der Kollegen waren klar als rechts oder rassistisch einzuordnen.

Gehört eben einfach nicht in diesen Job, in einen normalen Studium wird man dir das nicht ankreiden können, der künftige Arbeitgeber ist ja auch nicht bekannt und heißt Staat.


mirabellaxxo  04.04.2020, 07:51

Die meisten Bullen sind so drauf. Der Wunsch nach so einem Job, ist ja auch selbsterklärend. Gehorsam etc.

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mirabellaxxo  04.04.2020, 08:01
@cadsystems

Ist genauso in der Bundeswehr. Der Wunsch nach Gehorsam, Autorität etc ist ein typisch rechtes Merkmal.

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cadsystems 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 08:12
@mirabellaxxo

Ich sehe es nicht als Recht.

Ich siehe hier : Psychische Störungen wo man unterentwickelte kindische Mentalität hat und deshalb sucht man Opfer um sie niederzumachen.

Ich kann jemanden als Recht vorstellen wenn er ohne psychische Einschränkungen sowas glaubt.

Zb ein Wissenschaftler wie Goethe.

Wo ich bezweifle dass es jemanden gibt der Recht ist obwohl er gesunde Mentalität besitzt.

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Kristall08  04.04.2020, 10:12
@cadsystems

Du verwechselst ständig Recht und rechts. Das sind zwei verschiedene Dinge und führt zu Verwirrung beim Leser.

Dadurch ergibt dein ganzer Text kaum noch Sinn.

Nicht jeder, der rechts denkt, hat Recht. Mit einer psychischen Störung hat das wenig zu tun. Eher mit unterentwickeltem Denken.

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Kristall08  04.04.2020, 10:35
@cadsystems

Wer war noch mal zuerst hier?

Ich habe dir gesagt, ich gehe hier nicht weg und beantwort alle Fragen, die ich beantworten möchte.

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veritas55  15.08.2020, 03:04
@cadsystems

Man kann für konstruktive Kritik doch eher dankbar sein wenn sie sachlich ist - so habe ich den Hinweis von Kristall08 jedenfalls verstanden.
Schade, wenn du dich deshalb persönlich angegriffen fühlst.

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Drei Gedankengänge:

  1. Polizei und Staatsdienst allgemein muss nicht tolerieren, wenn Menschen dort entsprechend eine anti-demokratische bzw. mit unserem Grundgesetz in Widerspruch stehende Gesinnung aufweisen. Wer sich für den Staatsdienst entscheidet, der dient dem Staat und nicht irgendeiner Gruppierung, die den Staat bekämpfen will o.ä.
  2. Eine Meinungsfreiheit hat Grenzen und das ist gut so. Wo Straftaten anfangen, da findet sie ihre Grenzen. Und selbst da wird von Gerichten die Meinungsfreiheit im Zweifel immer noch höher bemessen als das Strafgesetz. Auch das ist durchaus gut so. Aber jede Straftat hinter der Meinungsfreiheit zu verstecken, wie es heute in gewissen Kreisen täglich ausgelebt wird, das muss niemand tolerieren.
  3. Eine Demokratie kann und darf sich gegen Strömungen, die sie zersetzen, wehren. Auch an der Uni hat niemand einen Maulkorb.

Die Sache betrifft grundsätzlich linke und rechte extremistische Strömungen übrigens gleichermaßen. Nur damit das hier nicht in den falschen Hals kommt.

So geschlossen scheint die Chatgruppe ja sicher auch nicht gewesen zu sein, sprich: Das werden schon genug mitbekommen haben, dass die da überhaupt unter Verdacht geraten sind. Wenn das aber genug mitbekommen, dann stellt sich wiederum die Frage, wie öffentlich das war.

Mal die anderen Gründe (Leistung usw.) außen vor, ist es aber auch möglich, wegen so etwas von der Uni zu fliegen. IMHO muss das allerdings dann durchaus den Regelbetrieb der Uni beeinflussen. Indem man beispielsweise entsprechend Gewalt ausübt/ androht usw. Beispielsweise bei Professoren, die nicht dem eigenen Weltbild entsprechen. Was man privat macht und privat bleibt, das ist erst mal kein Grund, von der Uni zu fliegen.

Im Falle von normalen Studierenden kann sowas zur Exmatrikulation fühern, wenn es in irgendeinem Kontext mit der Hochschule steht.

Wenn derartige Dinge auf dem Geländer der Uni verbreitet werden, in Lehrveranstaltungen oder z.B. in studienbezogenen Chatgruppen bzw. auf Online-Lernplattformen.

Was die Leute in ihren privaten Chats oder generell in ihrer Freizeit machen, interessiert die Uni erst einmal nicht.

Beste Grüße!