Muss ich mich vor der Einschreibung exmatrikulieren lassen?
Hallo,
Ich bin ein ausländischer Student. Ich bin jetzt an der Geothe Uni eingeschrieben. Ich habe mich bei einer anderen Uni beworben und habe eine Zulassung erhalten, worin steht, welche Unterlagen am Tag der Einschreibung mitzubringen sind.
Darin steht, dass eine Exmatrikulationsbescheinigung mitgebracht werden soll, falls man schon an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Ich möchte mich aber exmatrikulieren lassen erst dann, wenn ich an dieser Hochschule eingeschrieben bin. Nicht vorher!
Könnte ich theoretisch auf die Frage: ''Waren Sie schon an einer deutschen Hochschule eingeschrieben'' mit ''nein'' antworten, um nicht nach der Bescheinigung gefragt zu werden? oder werden sie das irgendwie wissen und könnte das zur Exmatrikulation führen? wegen falschen Angaben oder so...
Oder ist es nicht möglich, dass sie wissen, ob jemand an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist/war oder nicht?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Wenn du eine Zulassung erhalten hast, dann hast du den Studienplatz sicher. Du musst dir keine Sorgen machen, ihn noch zu verlieren.
Hingegen führt eine Falschangabe bei der Immatrikulation sehr schnell dazu, dass du wieder aus dem Studium fliegst.
Also, exmatrikulier dich und dann schreib dich an der neuen Uni ein. Das machen jedes Semester unzählige Studenten so.
Ich habe natürlich vor, mich danach exmatrikulieren zu lassen. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen, dass ich zumindest meinen jetzigen Studienplatz behalten kann, falls etwas bei der Einschreibung nicht klappen sollte. Aber naja...
Ich habe eine Frage: kann man sich jederzeit (Im August zum Beispiel) exmatrikulieren und bekommt man sofort die Bescheinigung? oder nimmt das Zeit in Anspruch?
Verständlich ist das, aber es geht eben nicht. Und es gibt da auch keine Probleme.
Über den Ablauf der Exmatrikulation sprichst du am besten mal mit dem Studiensekretariat deiner jetzigen Uni. Die können die Dauer des Verfahrens am besten einschätzen. In der Regel geht das aber recht schnell.
"Ja, man kann nicht an zwei Universitäten zeitgleich immatrikuliert sein." was sich dann nämlich Doppelimmatrikulationn nennen würde, parallele Immatrikulation an zwei verschiedenen Hochschulen. Denkbar, wohl aber sehr aufwändig, wenn zeitgleich. Das ist möglich, muss aber begründet und gelebt sein. Auch gibt es diverse andere Abfolgen ... Nur hier in der geschilderten Situation wäre es wie "Darf ich das belegte Brötchen essen, was ich eben meinem Kunden verkauft hab" ... ist es legal auf einem Formular was falsches einzutragen und mit meiner Unterschrift zu bestätigen.
Nein, funktioniert nicht. Du kannst erst eingeschrieben werden, wenn du exmatrikuliert bist. Wenn du auf die Frage falsch antwortest, fliegt das sofort bei der Einschreibung auf, schließlich wird irgendwo gespeichert sein, dass du bereits eingeschrieben bist. Du MUSST dich vorher exmatrikulieren. Warum solltest du es denn auch nicht tun, was ist der Nachteil? Deine Einschreibung hast du ja bereits 100% sicher.
Es ist nicht sicher, dass ich den Studienplatz bekommen werde. Meine Unterlagen müssen erst am Tag der Einschreibung überprüft werden. Und dazu kommt, dass ich noch eine Prüfung ablegen muss, um ein Zeugniss zu bekommen, welches zur Immatrikulation notwendig ist. Dass ich diese bestehen werde, ist nicht sicher!
Was ich erhalten habe, heißt ''Zulassungsbescheid.''
Die Uni, bei der ich mich beworben habe, schickt dies ohne Unterlagen vorliegen zu haben. Man registiert sich Online und bekommt nach wenigen Tagen den Brief zugeschickt. Am Tag der Einschreibung wird überprüft, ob die Unterlagen die Voraussetzung erfüllen, an diesem Studium eingeschrieben werden zu werden.
Also im Zulassungsbescheid steht, welche Unterlagen mitgrebracht werden müssen, wenn du die nicht hast, wirst natürlich am Tag der Einschreibung nicht immatrikuliert...
Ja, aber die anderen Unterlagen muss JEDER Student mitbringen. Die Immatrikulationsbescheinigung aber nicht. Ich habe mir vorgestellt, es wäre okay, nicht anzukreuzen, dass man schon an einer Hochschule eingeschreiben ist. Und sich nach einer erfolgreichen Einschreibung exmatrikulieren lassen.
Dass sie von einem verlangen, sich erst exmatrikulieren zu lassen, um sich einschreiben zu dürfen, finde ich streng und ist mir zu riskant...
Du kannst jetzt schon die Exmatrikulation zum 30.9 beantragen, bekommst dann eine Exmatrikulationsbescheinigung auf der z.B der 30.9 als Datum steht, zu dem die Exmatrikulation gültig wird, und kannst dich dann für den 1.10 an einer anderen Uni einschreiben.
Üblicherweise unterschreibst du bei der Einschreibung, dass du an keiner anderen Hochschule bereits eingeschrieben bist.
Würdest du dich vor der Exmatrikulation woanders immatrikulieren, würdest du dich strafbar machen. Dann könnte/würde die Uni gegen dich rechtlich vorgehen.
Es gibt diverse Sprichwörter, an denen viel Wahres dran ist. "Lügen haben kurze Beine." oder "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht."
In anderen Worten: Wenn man die wichtige Phase der Ausbildung bereits mit solch einer Falschaussage beginnt, wie ist das dann bei Seminararbeiten, bei Prüfungen, bei Foschungsergebnissen und so weiter ...
Und sei es, dass es vielleicht heute nicht rauskommt. Doch das haben sich diverse Personen des heute öffentlichen Lebens (z.B. Politiker) auch gedacht, als sie z.B. falsch oder garnicht in ihren Abschlussarbeiten zitiert haben. Dumm, dass es Jahre später nochmals geprüft wurde ...
...es wäre toll, sich exmatrikulieren zu lassen und sich bei der Einschreibung herausstellen würde, dass man die Voraussetzungen zur Immatrikulation nicht erfüllt. Dann hat man weder den neuen Studienplatz noch den vorherigen...
Deine Antwort hilft mir also nicht weiter. Und ich habe auch nur danacht gefragt, ob das theoretisch möglich wäre, ob Studenten es öfters machen würden. Ich vermute, es ist verboten nicht aus diesem einen Grund, dass man seinen jetzigen Studienplatz nicht verlieren möchte, falls etwas bei der Einschreibung nicht klappen sollte...
...danke trotzdem für deine Antwort.
schade, wenn das nicht weiter hilft oder nicht klar genug formuliert war.
nur nochmals die originalen Worte ...
"Ich bin ein ausländischer Student. Ich bin ...eingeschrieben. ... Könnte ich ... auf die Frage: ''Waren Sie schon ... eingeschrieben'' mit ''nein'' antworten ..."
Anstelle ans Gewissen zu appellieren, wäre die klare Antwort: Es wäre eine Falschaussage mit persönlicher Unterschrift auf dem Formular. Es wäre eine Lüge. Rechtliche Konsequenten können sofort oder später folgen. Was soll an Falschaussagen nicht verboten sein, in jeglichem Rechtssystem?
Ich hab mir erlaubt, mit paar Analogien bissl in die Zukunft zu schauen. war wahrscheinlich weniger nützlich als ein steriles "nein, verboten" ...
Als ich deine Antwort gelesen hatte, hatte ich das Gefühl, es wäre moralisch gesehen verboten, die Frage mit ''nein'' zu beantworten, was nicht der Fall ist, da ich ja einen nachvollziehbaren Grund dafür habe. :)
Das heißt, es ist unmöglich, sich an einer neuen Uni einschreiben zu lassen, ohne sich vorher exmatrikulieren zu lassen?