Müssen die monatlichen Gebühren an einer Privaten Hochschule weitergezahlt werden obwohl die Hochschule wegen Corona geschlossen ist?

1 Antwort

Das hängt von dem Vertrag ab, den Du mit der Hochschule geschlossen hast. Zumindest sollten euch die von der Hochschule jetzt gesparten Aufwendungen (Materialkosten, Heizung/Strom, eventuell wegfallende Honorare für Lehrbeauftragte) gutgeschrieben werden. Ihr könntet euch auch als eine Gruppe von Studierenden zusammentun, und eine Rechtsauskunft von einem geeigneten Rechtsanwalt einholen (in einer Gruppe wird es billiger für den Einzelnen). Ihr könntet auch der Hochschule (einzeln) per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, dass ihr mit der Haltung der Hochschule nicht einverstanden seid und nur unter Vorbehalt zahlt, bis diese Frage rechtlich geklärt ist (vorher jedoch den Rechtsanwalt fragen, ob er das für sinnvoll hält).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet

AlTill 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 18:21

Hallo! Vielen Dank für die Antwort. Im Vertrag gibt es einen Passus von wegen "höhere Gewalt". Dieser greift aber zb. auch bei Verträgen in Fitnessstudios etc. nicht. Von der Hochschule wird man auf Anfrage vertröstet bzw. abgeblockt.

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