Darf ein privates Busunternehmen, welche für den öffentlichen Nahverkehr für eine Gemeinde zuständig ist, einer Person ein Verbot erteilen?
Ein Bekannter hat ein Beförderungsverbot erhalten von dem hiessigen Busunternehmen seiner Kleinstadt. Ist das rechtlich zulässig? Der Grund, der nicht im Brief genannt wurde wird zurzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt, weil der Busfahrer ihn angezeigt hat, nachdem er selber angezeigt wurde.
Wie kann man sich dagegen wehren?
6 Antworten
Mit diesen Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten.
Das Verkehrsunternehmen unterliegt als quasi-Monopolist einem Kontrahierungszwang. Ausnahmen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bei einem genehmigten Linienverkehr besteht zwar grundsätzlich eine Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), aber nur unter der Voraussetzung, dass die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.
Grundlage für die Beförderungsbedingungen ist die BefBedV, interessant dürften dabei vor allem die §§ 3 und 4 sein.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Busunternehmen eine Person nicht nur im Einzelfall, sondern dauerhaft von der Beförderung ausschließen kann, weiß ich nicht.
Yep.
Wie kann man sich dagegen wehren?
Durch Beschreiten des Rechtsweges.
Über das Hausrecht ist das möglich.
Ja und Nein. Stichwort Kontrahierungszwang. Aus der Schilderung oben schwer zu sagen wie es sich in diesem Fall verhält.
Ja, eindeutig. Busfahrer = Besitzdiener = Hausrechtsinhaber.