Busfahrer anzeigen

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Wenn der Bus die Haltestelle bereits passiert hat, DARF ER NICHT MEHR ANHALTEN. Frühestens an der nächsten Haltestelle. Der besagte Nothahn darf nur bei Gefahr betätigt werden. Mißbrauch ist strafbar! Das "Abspringen" vom Bus, auch wenn er außerhalb einer Haltestelle steht, ist ggf. ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr, und damit auch strafbar.

Keine Chance!

Dreht man den Nothan stellt das eine Gefährdung im Strassenverkehr da und man mann sich selber Strafbar und Eltere Leute und Behinderte sollte vorn beim Fahrer einsteigen  dann sieht der Fahrer das und  wartet dann auch  ein moment länger ,noch besser ist es den Fahrer zu sagen wo mann raus möchte ,ich denke das diese Situation so wie sie Geschildert wird von eben Speziel ist und Fahrgast weiter hinten war  oder sich nicht Bemerkbar für den Fahrer als Behinderte Person dargestelt hat.

Nein  den Busfahrer kann man nicht Anzeigen , man kann sich nur bei den Unternehmen Beschweren den der Fahrer ist ja Offensichtlich an der Haltestelle gewesen und hat die Türen geöfnet ,jedoch vermute ich das dann eine ganz andere  Schilderung vom Fahrer kommt weil sich viele Fahrgäste sich immer Benachteilig fühlen und Schuld hat immer der Fahrer.,vielicht mal die ganze Situation über Denken , vieleicht  hat sich die Person auch falsch verhalten?

Eine Situation die ich als Busfahrer täglich erlebe......... Als erstes muss ich sagen das mein Kollege da echt patzig war, darüber kann man sich beschweren, und das zu Recht wie ich finde. Man kann dem Fahrgast auch freundlich und repektvoll rüber bringen das es erst an der nächsten Haltestelle möglich ist wieder zu halten. Aber der Ton macht die Musik, ich weiß ja nicht wie der Fahrgast seinen Unmut geäußert hat.

Der Fahrer darf auf jeden Fall außerhalb einer Haltestelle keinen Fahrgastwechsel vornehmen , so steht es im Personenbeförderungsgesetz. Tut er es doch und passiert dabei etwas, so haftet der Fahrer.

Betätigt der Fahrgast den Nothahn, so hat er ein Problem. Er hat nämlich dann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangen und dabei auch noch andere Fahrgäste grob fahrlässig gefährdet. In der Regel erhält er dann auch ein Hausverbot durch das Verkehrsunternehmen. Und da würd ich sagen es ist doch besser eine Haltestelle weiter zu fahren bevor ich zu fuß gehen muss.

Wenn man den Nothahn aus Frust zieht, um einfach nur auszusteigen wird dich das Busunternehmen definitv mit Recht anzeigen. Wenn du zu spät zur Tür gehst, bzw. zu spät drückst, ist der Busfahrer meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet, anzuhalten. Aber die meisten tun das ja aus Kulanz.


zyxvw 
Fragesteller
 04.04.2011, 20:57

wegen was wird man denn dann angezeigt?

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darky030  04.04.2011, 21:02
@zyxvw

Mißbrauch von Notrufanlagen, ggf. schwerem Eingriff in den Straßenverkehr

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Der Fahrer DARF nur an entsprechenden Haltestellen halten (versicherungsrechtliche Bestimmungen).

Der Fahrgast muss sicher stellen, dass sein Haltewunsch rechtzeitig mitgeteilt wird und dass der Fahrgast sich zum Aussteigen bereit hält.

Diesbezüglich von einer Anzeige zu sprechen (allein der Gedanke ! ) ist schon grob asozial.


Katzenkopf  04.04.2011, 21:01

Richtig. Jemanden anzeigen, weil man 50 m weiter gehen musste, weil man zu lahm war ist.... MAN ^^

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