Wenn jemand ermittelt wird, oder die Staatsanwaltschaft eine Anzeige überprüft, bekommt der der ermittelt wird bescheid gesagt, oder kann man sowas irgendwo...?

5 Antworten

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Wenn ein Strafverfahren eröffnet wird, wird in aller Regel der, der die Hauptperson dieses Verfahrens ist, belehrt.

Hierzu wird man zur Polizei geladen. Dort wird man belehrt, dass man keinerlei Angaben zu machen braucht, dass man welche machen kann,w enn man möchte, dass man beweiserhebungen beantragen kann, wenn man das für notwendig erachtet oder dass man ganz die Klappe hält und zum Anwalt rennt.

Man bekommt hierbei NICHT den kompletten Vorgang gezeigt, nur der Tatvorwurf.

Also bekommt man schon mit, wenn gegen einen ermittelt wird und auch, warum.

Das kann jedoch immer auch etwas gehen, also man wird jetzt nicht sogleich davon erfahren. Das hängt auch von der Arbeitsbelastung ab, welche die Ermittler zu bewältigen haben.


lena12363 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 20:32

Und wenn die Staasanwaltschaft noch kein Strafverfahren eröffnet hat sondern noch ermittelt? Kann man sowas irgendwie einsehen?

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feinerle  14.11.2019, 20:34
@lena12363

Nein. Wenn jemand beis Pozeleis eine Anzeige erstattet, wird die Staatsanwaltschaft in aller Regel darüber innerhalb einiger Zeit informiert, jedoch kann, bis eine Akte dort ist, schonmal 3 Monate ins Land gehen.

Es gibt hierbei jedoch keine einheitliche Auflistung.

Man könnte bei der jeweils örtlich zuständigen Polizeidenststelle mal unschuldig nachfragen, ob was läuft. Aber schon die Nachbardienstelle weiß in der ersten Zeit nichts davon.

Wenn eine Akte bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist, kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen. Der bekommt dann (auch je nach dem wie Arbeitsintensiv was ist und wie augelastet die sind) die komplette Akte zur Einsicht zugesendet. Darin steht dann wirklcih alles, wer was wann gesagt und behauptet hat.

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Also irgendwann bekommt man natürlich etwas mit.

Spätestens dann, wenn die Staatsanwaltschaft entweder verfügt, dass eine Vernehmung oder eine Hausdurchsuchung erfolgen soll.

Während der Ermittlungen der Polizei gibt es keinen Brief. Wäre ja auch zu schön.

Hallo XY, wie ermitteln gerade gegen sie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Wollten ihnen nur kurz Bescheid geben.

Danke, ihre Polizei.

Ich hoffe man er kennt den Fehler darin.

In der Regel bekommt man es durch eine Ladung als Beschuldigte, durch eine Hausdurchsuchung oder durch andere Personen mit, die als Zeugen im Verfahren geladen wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja naütlich bekommt der Angezeigte Bescheid. Spätestens dann, wenn er vor Gericht steht!

Wie biotte soll das denn funktionieren mit dem Recht und der Justiz, wenn er das NICHT erfährt?


lena12363 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 20:31

Ich meinte eigentlich bei dem Prozess vor dem Teil mit dem Gericht. Also wenn die Staatsanwaltschaft erstmal für sich ermittelt. Kann man das einsehen...

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BalZakBarsoom  15.11.2019, 13:26
@lena12363

EINSEHEN kann dasein Anwalt.

Der Beschuldigte bekommt ein Schreiben vom Staatsanwalt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worde ist, und welches. DAS kann aber dauern.

Da steht drin, WAS dir vorgeworfen wird, und die allgemeinen Daten:

Tat

Tatzeitpunkt

Strafart (Also gegen welches Gesetzt)

Also zB

"Ihnen wird zur Last gelegt, am 14.11.2019 bei Gute-Frage eine schlecht formulierte Frage gestellt zu haben!"

Da steht auch drin, wie du dich dazü äußern sollst, also persönlich oder schriftlich. Dort gibts dann auch noch den Satz, um den es geht (Also hier als Beispiel).

Einzelheiten bekommt man nicht gesagt, dazu braucht es einen Anwalt (Akteneinsicht)

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Wenn du angezeigt wirst denke ich würde die Polizei dich auch erst einmal vernehmen!?

Ich würde ja davon ausgehen, dass in der Regel eine Einvernahme des Beschuldigten zu den ersten Schritten einer Ermittlung zählt...