Darf ein Autohändler Gewährleistung verweigern?

6 Antworten

Wenn du nichts schriftliches vom Händler hast, hat der Händler das super gemacht. Der hat somit die Gewährleistung ausgesessen und du hast Null Beweise.

Anders sieht es aus, wenn du schriftlichen Nachweis hast (SCHRIFTLICHE Antwort auf eine E-Mail von dir z.B..)

Ich vermute, du hast nichts schriftliches.

Ich vermute auch: Gebrauchtwagen mit schriftlicher Festhaltung Händlergarantie ein Jahr. Wenn das nicht vertraglich geregelt ist, muss er sogar 2 jahre geben. Da kannst du auch noch mal nachschauen in deinem Kaufvertrag.

Du lässt seit Oktober 2023 dein Auto nicht reparieren und fährst so rum? Und lässt dich knapp ein Jahr lang abwimmeln? Sorry aber selber schuld.


gigigi 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 16:48

Sehr Hilfreich danke..

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Hi, eigentlich müsste er es beheben. Aber die 1- Jahresfrist für die Sachmängelhaftung ist abgelaufen.

Du müsstest nun beweisen, dass Du dem Mangel innerhalb dieses Jahres gemeldet hast. Kannst Du das denn?


gigigi 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:30

ich hab ein Zeige

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Die Frage ist ob er nach 6 Monaten davon wusste, immerhin musst du ihm ja die Info und die Chance geben den Fehler zu reparieren. Wusste er es nach 6 Monaten müsste er es reparieren, hast du es ihm erst nach einem Jahr gesagt ist das allein dein Bier.


Elizabeth2  25.06.2024, 16:17

er hätte müssen ja, aber es wurde nichts schriftlich festgehalten. Vor Gericht stünde Aussage gegen Aussage. Der Händler wird behaupten, von nichts gewusst zu haben. Da ist die Crux, wenn man im Endeeffekt sich vor Gericht was erstreiten muss.....

ich vermute fast, der Händler ist ein gerissener Hund. Der wusste genau, was er macht.!

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gigigi 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 16:16

wusste er

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Fidreliasis  25.06.2024, 16:18
@gigigi

Kannst du beweisen das er es wusste bzw. hätte wissen müssen?

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leider ja du hättest schon innerhalb der Gewährleistungszeit auch das Problem beheben lassen müssen.


gigigi 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 16:14

habe ich mehrmals versucht er sagt aber er hätte viel zu tun und kein platz etc…

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Nayes2020  25.06.2024, 16:15
@gigigi

ja aber erstens sicherlich nicht ein halbes Jahr. und zweitens hättest du ihn zumindest schriftlich eine frist setzen müssen das zum zeitpunkt X die Reperatur erfolgen muss.

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Fidreliasis  25.06.2024, 16:19
@Nayes2020

Der Fehler muss „nur“ während der Gewährleistungspflicht aufgetreten sein und bekanntgemacht werden, eine Reparatur ist dann auch später möglich, wobei nach nen halben Jahr Wartezeit hätte man schon damit drohen müssen den Fehler anderweitig auf Reparatur des Händlers durchführen zu lassen.

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Nayes2020  25.06.2024, 16:34
@Fidreliasis

ja halbes jahr das ist ein zeitraum da kann man ja ohne große schwierigkeiten argumentieren das folgeschäden etc nicht in seiner verantwortung liegen

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Turboland  25.06.2024, 16:34
@gigigi

Da bleibt dir nur noch einen Rechtsanwalt einzuschalten

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