Darf ein Autohändler Gewährleistung verweigern?
Habe in April 2023 ein Auto gekauft, in Oktober 2023 (nach 6 Mo) ist eine Leuchte des Motors angegangen. Kennfeldthermostat und turbolader müssen gewechselt werden , Kosten 3000€! Der händler hat mich inmer wieder abgewimmelt u d ich war auf das Auto angewiesen , bin Heute dorthin und er sagte er werde es nicht reparieren da es üner 1 Jahr ist, obwohl ich Beweise habe dass das Problem erst nach 6 Monaten geschehen ist! ist das rechtens?
Danke
6 Antworten
Wenn du nichts schriftliches vom Händler hast, hat der Händler das super gemacht. Der hat somit die Gewährleistung ausgesessen und du hast Null Beweise.
Anders sieht es aus, wenn du schriftlichen Nachweis hast (SCHRIFTLICHE Antwort auf eine E-Mail von dir z.B..)
Ich vermute, du hast nichts schriftliches.
Ich vermute auch: Gebrauchtwagen mit schriftlicher Festhaltung Händlergarantie ein Jahr. Wenn das nicht vertraglich geregelt ist, muss er sogar 2 jahre geben. Da kannst du auch noch mal nachschauen in deinem Kaufvertrag.
Du lässt seit Oktober 2023 dein Auto nicht reparieren und fährst so rum? Und lässt dich knapp ein Jahr lang abwimmeln? Sorry aber selber schuld.
Hi, eigentlich müsste er es beheben. Aber die 1- Jahresfrist für die Sachmängelhaftung ist abgelaufen.
Du müsstest nun beweisen, dass Du dem Mangel innerhalb dieses Jahres gemeldet hast. Kannst Du das denn?
Die Frage ist ob er nach 6 Monaten davon wusste, immerhin musst du ihm ja die Info und die Chance geben den Fehler zu reparieren. Wusste er es nach 6 Monaten müsste er es reparieren, hast du es ihm erst nach einem Jahr gesagt ist das allein dein Bier.
er hätte müssen ja, aber es wurde nichts schriftlich festgehalten. Vor Gericht stünde Aussage gegen Aussage. Der Händler wird behaupten, von nichts gewusst zu haben. Da ist die Crux, wenn man im Endeeffekt sich vor Gericht was erstreiten muss.....
ich vermute fast, der Händler ist ein gerissener Hund. Der wusste genau, was er macht.!
leider ja du hättest schon innerhalb der Gewährleistungszeit auch das Problem beheben lassen müssen.
habe ich mehrmals versucht er sagt aber er hätte viel zu tun und kein platz etc…
Der Fehler muss „nur“ während der Gewährleistungspflicht aufgetreten sein und bekanntgemacht werden, eine Reparatur ist dann auch später möglich, wobei nach nen halben Jahr Wartezeit hätte man schon damit drohen müssen den Fehler anderweitig auf Reparatur des Händlers durchführen zu lassen.
ja halbes jahr das ist ein zeitraum da kann man ja ohne große schwierigkeiten argumentieren das folgeschäden etc nicht in seiner verantwortung liegen
wusste er