Gebrauchtwagen nach 2 Monaten Kaputt, muss ich zahlen?


11.03.2022, 17:15

Wichtig zu wissen ist: Sollte es sich um ein Verschleißteil handeln, Hätte der Händler mich ja aufklären müssen das da bald was auf mich zu kommt. Oder? Denn diese Information hätte meine Kaufentscheidung erheblich beeinflusst. Und Jetz mal ganz ehrlich so ein Ventil verschleißt ja nicht innerhalb von 2 Monaten oder?

10 Antworten

Eine Garantie ist nicht gesetzlich geregelt und muss auch nicht gegeben werden. Die gesetzliche Gewährleistung schon. Seit 2022 sogar 12 Monate ohne Beweislastumkehr.

Das bedeutet aber nicht, dass du damit eine kostenlose Reparaturversicherung hast.

Wer hat denn den angeblichen Schaden ( ein Ventil kaputt) festgestellt ? Wo durch ist es dir denn aufgefallen ? Was hast du für einen Kaufvertrag mit dem Händler ? Eigengeschäft oder Vermittlung ? Alter und Wert des Fahrzeuges, Kaufpreis ?

Einfach pauschal zu schreiben, der muss 100 % zahlen, kann man ohne weitere Einzelheiten zu kennen, gar nicht beurteilen. 50 % Kostenübernahme hört sich aber schon mal nicht so schlecht an, denn du bist ja noch 2 Monate problemlos gefahren bevor der "Schaden" auftrat. Ein Ventil unterliegt auch einem gewissen Verschleiss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tobiwyn1234 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 16:42

Festgestellt wurde der Schaden von der Werkstatt zu der mich der Händler geschickt hat. Aufgefallen ist es mir durch die Motorkontrollleuchte, Geräusch de Motors und fehlender Leistung Kaufvertrag war ein üblicher, ohne besonderheiten. Es war ein Eigengeschäft mit einem Gewerblichen Autohändler

Kaufpreis knapp 2600€, Baujahr 2007.

Ich bin noch ein Junger Hüpfer mit nicht allzugroßem Lohn daher die "Hoffnung" auf kostenübernahme.

Weshalb habe ich keine 100%ige Übernahme? Ich mein so ein schaden Passiert ja nicht von heut auf Morgen, und verschlissen ist so ein Teil ja auch nicht innerhalb von 2 Monaten?

gitte2007  11.03.2022, 17:41
@Tobiwyn1234

"verschlissen ist so ein Teil ja auch nicht innerhalb von 2 Monaten?" Nein, aber innerhalb von 15 Jahre eher mal schon.

Tobiwyn1234 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 18:05
@gitte2007

Aber hätte dies nicht beim Service auffallen müssen? Es ist ja nicht erst vor 15 jahren zuletzt gewartet worden?

Meines Erachtens müsste der Schaden zu 100 % übernommen werden vom Verkäufer, da er die Gewährleistung für mindestens ein Jahr trägt – außer bei einer der seltenen Ausnahmen, wo vielleicht tatsächlich rechtswirksam irgendwas von Bastlerfahrzeug o.ä. im Kaufvertrag steht. Aber nur weil ein Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag vermerkt ist, ist das noch nicht für den Verkäufer rechtssicher, das wird sehr streng begutachtet und es muss schon offensichtlich sein, dass du denn damals nur einen Haufen Schrott gekauft hast, der tatsächlich ein Bastlerfahrzeug war. Lediglich den Begriff in den Kaufvertrag rein zu schreiben, um sich vor einer möglichen Haftung zu drücken, funktioniert nicht.

Kurz zusammengefasst – in den allermeisten Fällen muss der Verkäufer für die Instandsetzung ran.

Ich hörte mal von einer Garantie für alle "in Öl laufenden Teile". Ein Ventil gehört dazu.


Vor 2 Monaten ist das Fahrzeug beim Händler noch ganz normal gefahren. Worüber sollte dich also aufklären ? Das ganze Auto ist ein Verschleisssteil wenn du so willst. Es ist 15 Jahre alt und hat wie viele KM ? Ein Ventilschaden kündigt sich nicht unbedingt vorher gross an. Er entsteht einfach, wie andere Spontanschäden am Auto auch.

Finde ich kulant von dem, der Schaden lag beim Kauf ja noch nicht vor


T3Fahrer  11.03.2022, 14:40

In den ersten sechs Monaten wird automatisch davon ausgegangen, dass ein innerhalb dieser Zeitspanne auftretender Schaden bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag.

DarioMarco123  09.12.2022, 01:23
@T3Fahrer

Wer sagt des ? Kann dir deine Ventile in 5min kaputt machen oder erst nach 5 Monaten Verschleiß , km , alter , Kaufpreis , Zustand muss berücksichtigt werden hierzu zu sagen 100% liegt völlig falsch wenn der Händler 50% zahlt würde ich das annehmen bei mir gäbe es nur 20%

natürlich kommt es auch darauf an wer der Besitzer ist , es soll auch Leute geben die 1 Jahr umsonst fahren möchten und mutwillig oder gar arglistig fahren ein Nachweis aus dem register kann Aufschluss geben (vllt raser mit Punkten)

T3Fahrer  09.12.2022, 10:07
@DarioMarco123

Das eine ist Theorie, dass andere Praxis. Mir ist schon klar, dass das reine davon ausgehen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag, nicht in jedem Fall so korrekt ist. Rechtlich ist es aber so – Verschleißteile mal außen vorgelassen. Was dann tatsächlich zu einem Verschleißteil zählt, ist tatsächlich von Alltag, Laufleistung und ähnlichem abhängig und wird entsprechend bewertet.

Tobiwyn1234 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 16:45

Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden, muss der Händler den privaten Kunden auf unübliche Gebrauchsspuren hinweisen. Macht er das nicht, muss er für diese haften.

Auszug vom Adac, was hälst du davon?