Kann ein Autohändler die Gewährleistung abstreiten/ nur auf Motor und Getriebe ausschließen?
Hallo liebe Community,
Wir haben vor einem Monat eine Mercedes B-Klasse aus dem Jahr 2006 mit Lamellendach gekauft (Kaufpreis ~5.000 EUR).
2 Wochen nach Kauf funktioniert das Lamellendach vorne nicht mehr. Es ist noch wasserdicht aber die vordere Klappe schließt nicht und auf der Autobahn hört man die Windgeräusche.
Der Verkäufer hatte angeboten für "kleines" Geld die Reparatur selber vorzunehmen. Nun heißt es, dass die eigene Werkstatt es nicht schafft. Laut Kaufvertrag gibt es nur 6 Monate Gewährleistung auf Motor und Getriebe.
Nun die Frage: Kann sich der Verkäufer quer stellen und die Gewährleistung (Nachbesserung/ Rücktritt) verweigern?
LG
4 Antworten
Laut Kaufvertrag gibt es nur 6 Monate Gewährleistung auf Motor und Getriebe.
Das ist nicht zulässig.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Nun die Frage: Kann sich der Verkäufer quer stellen und die Gewährleistung (Nachbesserung/ Rücktritt) verweigern?
Nein.
Da wirst Du wohl einen Anwalt brauchen.
Die Reparatur kostet ca. 1.000 EUR beim Fachmann. Würden die Anwaltskosten diese nicht überschreiten?
Den Anwalt zahlt letzendlich der Verlierer, und da stehen Deine Chancen ziemlich gut.
Gibt es denn eine kostengünstigere Alternative rechtliche Schritte einzuleiten?
Lass Dich erstmal von einem Anwalt beraten, das kostet nicht die Welt.
Viel Erfolg! 👍
Moin,
für Gebrauchtwaren gibt es spezielle Regelungen. Auch Verschleißteile haben kaum Gewährleistung ...
Grüße
Moin,
mag sein, aber ich bin mir ziemlich sicher, das du keinen Gewährleistungsanspruch geltend machen kannst, wenn du 200.000 km in 5 Monaten fährst und dich dann fragst, warum die Bremsen nicht mehr funktionieren ...
Grüße
Das Lamellendach ist bei A- und B-Klasse IMMER kaputt, ich verstehe nicht wie man sich sowas kaufen kann
Nein, kann er nicht. So eine Vertragsklausel ist ungültig.
Der spekuliert darauf, dass du klein beigibst und keine rechtlichen Schritte einleitest.
Danke vielmals für die Antwort! :) Die Reparatur kostet ca. 1.000 EUR beim Fachmann. Würden die Anwaltskosten diese nicht überschreiten? Gibt es denn eine kostengünstigere Alternative rechtliche Schritte einzuleiten?