Darf der Vermieter nachträglich das Übergabeprotokoll verändern?
Hallo, ich hätte eine Frage bzgl. Mietrecht.
Wir sind zum ersten Januar aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben beim Auszug ein entsprechendes Formular mit der Hausverwaltung ausgefüllt und unterschrieben, welches diese uns später per E-Mail zukommen lassen wollte.
Wochen später und nach mehrfacher Nachfrage hatte uns die Hausverwaltung dann ein neues Übergabeprotokoll geschickt, da durch einen "technischen Fehler" die Unterschriften nicht gespeichert wurden. Dieses sollen wir nun bitte unterzeichnen.
Passenderweise will die Hausverwaltung nun noch einen zusätzlichen Schaden gefunden haben. An der Spülmaschine wurde ein nicht näher benannter Mangel festgestellt, welchen wir verschwiegen haben sollen. Ein Mangel war uns beim Auszug nicht bekannt, zudem lief die Spülmaschine am Tag des Auszugs noch fehlerfrei.
Daher hätte ich folgende Fragen:
Bin ich dazu verpflichtet, das überarbeitete Übergabeprotokoll zu unterschreiben?
Ist der Vermieter dazu berechtigt, den im Nachhinein festgestellten Mangel von der Kaution abzuziehen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Hast Du denn das Protokoll nicht wenigstens abfotografiert?
Wenn nicht: Prinzipiell bist Du überhaupt nie verpflichtet, ein Protokoll zu unterschreiben. Da das Original offenbar nicht mehr existiert, kannst Du Dich auch darauf berufen, dass nie eines gemacht wurde, in dem irgendwelche Mängel aufgeführt waren. Schon gar nicht das mit der Spülmaschine.
da durch einen "technischen Fehler" die Unterschriften nicht gespeichert wurden
Es liegt handschriftlich vor. Erledigt.