Darf das Jobcenter sanktionieren wenn ich gekündigt wurde?

4 Antworten

... wenn mir gekündigt wurde ...

Wenn Du den Grund für die Kündigung zu verteten hast, dann darf es das natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Hängt vom Grund der Kündigung ab.

Wenn es Dein Verschulden ist, dann ja.

Wenn Du keinen Anlass für die Kündigung gegeben hast, diese also nicht selber zu verantworten hast, darf es weder eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von der Agentur für Arbeit geben wenn es um ALG - 1 als Versicherungsleistung geht, noch eine Sanktion unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll.

Wenn Du verhaltensbedingt gekündigt wurdest, dann darf sanktioniert werden.