Darf das Jobcenter meine Adresse weitergeben?
Hi Leute ich hab mal ne Frage. Und zwar bin ich jetzt vor kurzem umgezogen da ich meine alte Wohnung fristlos gekündigt habe und meine alte Vermieterin macht Stress wegen der Nebenkostenabrechnung die nicht richtig ist, also die wurde nicht fair ausgerechnet. Jetzt hat sich meine alte Vermieterin beim Jobcenter gemeldet und nach meiner neuen Adresse gefragt weil die die Wohnung bezahlt haben und die haben ihr einfach meine neue Adresse gegeben. Meine Frage ist ob die das dürfen? Weil ich bin gesetzlich auch nicht dazu verpflichtet ihr meine neue Adresse zu nennen. Bin noch nicht mal da gemeldet hab erst Ende des Monat den Termin. Ich dachte jetzt hab ich endlich meine Ruhe von dieser Furie aber nein jetzt geht der Stress weiter.
4 Antworten
Die Nebenkostenabrechnung ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen der Vermieterin und Dir, und meiner Meinung nach hatte das Jobcenter kein Recht zur Datenweitergabe ohne Dein Einverständnis.
Da die Daten aber offensichtlich bereits weitergegeben wurden, bringt Dir meine Meinung nicht mehr viel, oder?
Das Dürfen die nicht den das Datenschutz hat das amt zu respektieren !
Auch darf Nichtmal die Meldestelle die Adresse gegen deinen willen weitergeben!
An deiner Stelle würde ich mal den Bundes Datenschutz beauftragten darüber informieren das sie deine Adresse einfach an deinen Ex Vermieter Weitergegeben haben !
Das Datenschutz gesetz ist auch teil des Grundgesetz und auch des Sozialgesetz!
Das Amt darf deinem Vermieter Nichtmal sagen wer Dein Fallmanager ist!
Was Anderes wäre Es bei Behörden wie Gericht oder zb die Polizei!
Aber der Vermieter ist eine Privatperson und hat da keine Auskunfts befugnisse! Sein Anwalt schon eher!
Gibst Du im Internet einmal ein ,, Darf Jobcenter Daten an dritte weitergeben " , dann solltest Du auch das finden was ich gefunden habe und das lies dir dann einmal durch.
Wenn die Miete direkt an den Vermieter, Energieversorger usw. überwiesen wurde, dann ist eine Weitergabe deiner Daten an diese ohne vorherige Einverständniserklärung möglich.
Übermittlung von Daten durch das Jobcenter – Datenschutz nach dem SGB II und X. Personenbezogene Daten dürfen vom Jobcenter laut Datenschutz dann an Dritte weitergegeben, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliegt. ... §§ 68 – 78 Sozialgesetzbuch 10.
Was heißt gesetzliche Übermittlungsbefugnis?
Und müssen die mir nicht wenigstens Bescheid geben das die meine Adresse weitergegeben haben ?