Vermieterin schickt mir falsche Papiere für das Jobcenter?
Ich würde eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, da ich momentan in einer Ausbildung bin, wo ich selbst kein Gehalt erhalte, sie läuft über einen Gutschein des Jobcenters.
Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die Vermieterin versteht allerdings nicht, dass ich vorher die Vermieterbescheinigung brauche, bevor ich den Mietvertrag überhaupt unterschreiben darf. Ich hatte ihr diese schon vor vier Wochen zugeschickt, nun sagte sie vor einer Woche, sie wird mir diese nach Unterschrift des Mietvertrages zurückschicken, obwohl ich schon vor vier Wochen sagte, dass das dringend ist! Was ja völlig verkehrt von ihr ist, ich brauche sie nunmal vorher und nicht erst nachher! Jetzt scheint alles bergab zu gehen, ich kann deshalb die Zeiten nicht einhalten, da ich seit vier Wochen schon darauf gewartet hatte, die Vermieterin versteht es noch immer nicht und schickte mir heute ein komplett anderes Schreiben zu, als das, was ich ihr zugeschickt hatte. Das ist jetzt irgendein Bestätigungsschein für das Meldeamt. Das Jobcenter macht Druck und die Vermieterin schickte mir bereits heute einen Termin für die Unterschrift, kann ich natürlich nicht einhalten, ohne das richtige Papier für das Jobcenter, ich weiß nicht, was sie daran nicht versteht und wo das geblieben ist, was ich ihr extra zuschickte. Ich müssts danach ja sogar noch auf das "ok" vom Jobcenter warten, jetzt passt alles nicht mehr in den Zeitraum.
Meint ihr, das Jobcenter wäre auch mit dem anderen Schreiben zufrieden? Es ist jetzt halt ein komplett anderes, zwar mit allen Daten, wie Größe und kosten etc, aber nicht das, was das Jobcenter mir gab.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
sie läuft über einen Gutschein des Jobcenters.
So einen "Gutschein" gibt es meines Wissens nach nicht. Entweder man bekommt ALG 2 - Leistungen vom JC oder man bekommt sie nicht. Die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung werden dann quasi automatisch erstattet.
Normalerweise reicht es dem Jobcenter, wenn man ein Mietangebot oder den noch nicht beidseitig unterschriebenen Mietvertrag vorlegt.
Was das JC da von Dir verlangt, weiß ich nicht.
Reiche doch einfach das Dokument ein, welches Du von der Vermieterin bekommen hast.
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Alle Daten der Wohnung sind vorhanden. Damit kannst Du zum Jobcenter und Dir die Entscheidung holen. Egal, wenn es nicht das Formular des Jobcenters ist.
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Dann hast du das der Vermieterin nicht richtig erklärt.
Vielleicht will sie aber auch gar nicht, dass du ohne Einkommen die Wohnung bekommst.
Du hättest ihr direkt anbieten sollen, dass das JobCenter die Miete direkt an sie überweist.
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Das hatte ich ihr angeboten, so würde ich es ja machen.
Allerdings scheint sie trotzdem nicht zu verstehen, dass ich genau diese Bescheinigung, die ich ihr vom Jobcenter zuschickte, vor der Unterschrift zurück brauche. Sie verwechselt da etwas.
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Melde dich beim Mieterbund dort wird man dir weiterhelfen können, geht auch per Email
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Welche Vermieterbescheinigung? Du meinst die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?
Die gibt's natürlich erst, wenn du die Wohnung angemietet hast.
Wer sagt, dass du den Mietvertrag nicht unterschreiben darfst? Du bist doch über 18 und voll geschäftsfähig. Kannst Verträge unterschreiben wie du willst!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würde diese Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, daher brauche ich vorher genau diese Bescheinigung, die ich der Vermieterin zugeschickt hatte, das Jobcenter muss mir im Anschluss das "ok" für genau diese Wohnung geben, erst dann darf ich den Mietvertrag unterschreiben, vorher nicht, denn dann unterstützt mich das Jobcenter nicht.
Es stimmt, was Idris164 sagt.
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Blöd, aber das ist ne Sache zwischen dir und dem Jobcenter, wenn die Vermieterin das nicht machen will dann ist das eben so. Ehrlich gesagt hätte ich als Vermieter auf so was auch keinen Bock, ich lege meinem Mieter den Mietvertrag vor und wenn der den nicht unterschreiben "darf" dann hat er halt Pech gehabt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Idris164/1568103782953_nmmslarge__0_0_2448_2448_dd2d72a1628362cc3d16df180fd6f7fa.jpg?v=1568103783000)
Falsch.. wenn das Amt die Wohnung zahlen soll, muß sie das vorher schriftlich bestätigen lassen und dafür braucht sie die Bescheinigung
Sie ist keine Mieterin, sie unterschreibt ja den Mietvertrag nicht...