Trennung von Partnerin - Neugeborenes großziehen?

3 Antworten

Wie seht ihr das? Welche Möglichkeiten habe ich? Ab wann KÖNNTE das Kind auch mal eine längere Zeit bei mir sein?
  • Wenn ihr Euch nicht einigen könnt
  • wenn die Mutter sich bockig stellt

... dann wird Dir - in Deutschland üblich - nur Kontakt an jedem 2. Wochenende zugestanden werden.

Es empfiehlt sich, mit der Mutter keine heftigen Streitereien zu pflegen bzw. ihnen aus dem Wege zu gehen.

Wenn Mütter es wollen können sie Vätern die Vaterschaft - den Kontakt mit dem Kind - so unangenehm, so schwierig wie nur möglich zu machen.

Selbst bei Regelung des Umgangsrechtes vor Gericht gibt es Mütter die dies ignorieren ... ohne auch nur die geringsten Strafen befürchten zu müssen.

In Deutschland

  • = Mütter alles
  • = Väter (fast) nichts

... wenn die Eltern sich streiten / uneinig sind.


habakuk63  27.11.2024, 07:29

Ich kann deine Aussagen nicht bestätigen, denn nach der Trennung und einigen Querschüssen, gegen mich und mein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind, wurde meine Ex von der Familienrichterin scharf angezählt und deutlich gewarnt. Noch ein Querschuss oder eine Blockademaßnahme dann wäre das geteilte Sorgerecht weg, wegen Kindeswohlgefährdung. Danach gab es nie wieder auch nur den Ansatz von "doof".

GutenTag2003  27.11.2024, 07:31
@habakuk63
Danach gab es nie wieder auch nur den Ansatz von "doof".

Glückwunsch, dass Deine Ex etwas daraus gelernt hat.

 wäre das geteilte Sorgerecht weg

... eine Drohung, die schwer umgesetzt werden könnte.

habakuk63  27.11.2024, 07:34
@GutenTag2003

Ich schätze, die Androhung, durch eine Richterin am Familiengericht, ist anders zu bewerten als wenn mein Anwalt das angedroht hätte.

GutenTag2003  27.11.2024, 07:35
@habakuk63
durch eine Richterin am Familiengericht, ist anders zu bewerten

Das ist sicher richtig, dennoch ...

... eine Drohung, die schwer umgesetzt werden könnte.

So einfach ist es nicht, einer Mutter das Kind wegzunehmen. Auch nicht für Richter.

Trompster 
Beitragsersteller
 17.02.2024, 21:24

Ich möchte es ungerne auf Rechtsstreits ankommen lassen, das bringt am Ende nur noch mehr Ärger. Es ist wirklich eine Zwickmühle.

nach der geburt des kindes wirst du die vaterschaft anerkennen und solltest gemeinsames sorgerecht einfordern.

du hast mit der vaterschaft anspruch auf umgangsrecht und solltest dies einfrodern:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

Auch wenn es sich hart und falsch anfühlt: Die Trennung ist auf lange Sicht richtig.

Setz dich beizeiten mit einem Anwalt für Familienrecht zusammen, damit du zu deinem Recht kommst.