Trennung von Partnerin - Neugeborenes großziehen?
Guten Abend,
meine schwangere Partnerin und ich haben uns heute nach mehreren Monaten Streit und Ärger final von einander getrennt - für mich leider die einzige Entscheidung, wir haben uns nur noch gestritten.
Nun haben wir aber wie erwähnt ein Kind auf dem Weg, Entbindungstermin in 4 Monaten. Auch bei unseren bisherigen Gesprächen war sie diesbezüglich abblockend und hat mir klar zu verstehen gegeben, dass ich bei der Erziehung nichts zu melden haben werde. Dazu habe ich die Angst, dass ich und mein Kind keine Gelegenheit kriegen, uns aneinander zu binden (es ist mein erstes Kind), zumal es die ersten Monate ja ohnehin bei der Mutter verbringen muss (?).
Ich möchte um jeden Preis verhindern, dass der Streit zwischen uns beiden auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird, gleichzeitig würde ich mich aber schon freuen, das Kind bei mir zu haben und ein guter Vater zu sein.
Wie seht ihr das? Welche Möglichkeiten habe ich? Ab wann KÖNNTE das Kind auch mal eine längere Zeit bei mir sein?
Vielen Dank für eure Hilfe, ich bin diesbezüglich sehr verzweifelt.
LG Simon
3 Antworten
Wie seht ihr das? Welche Möglichkeiten habe ich? Ab wann KÖNNTE das Kind auch mal eine längere Zeit bei mir sein?
- Wenn ihr Euch nicht einigen könnt
- wenn die Mutter sich bockig stellt
... dann wird Dir - in Deutschland üblich - nur Kontakt an jedem 2. Wochenende zugestanden werden.
Es empfiehlt sich, mit der Mutter keine heftigen Streitereien zu pflegen bzw. ihnen aus dem Wege zu gehen.
Wenn Mütter es wollen können sie Vätern die Vaterschaft - den Kontakt mit dem Kind - so unangenehm, so schwierig wie nur möglich zu machen.
Selbst bei Regelung des Umgangsrechtes vor Gericht gibt es Mütter die dies ignorieren ... ohne auch nur die geringsten Strafen befürchten zu müssen.
In Deutschland
- = Mütter alles
- = Väter (fast) nichts
... wenn die Eltern sich streiten / uneinig sind.
Danach gab es nie wieder auch nur den Ansatz von "doof".
Glückwunsch, dass Deine Ex etwas daraus gelernt hat.
wäre das geteilte Sorgerecht weg
... eine Drohung, die schwer umgesetzt werden könnte.
Ich schätze, die Androhung, durch eine Richterin am Familiengericht, ist anders zu bewerten als wenn mein Anwalt das angedroht hätte.
durch eine Richterin am Familiengericht, ist anders zu bewerten
Das ist sicher richtig, dennoch ...
... eine Drohung, die schwer umgesetzt werden könnte.
So einfach ist es nicht, einer Mutter das Kind wegzunehmen. Auch nicht für Richter.
Ich möchte es ungerne auf Rechtsstreits ankommen lassen, das bringt am Ende nur noch mehr Ärger. Es ist wirklich eine Zwickmühle.
das bringt am Ende nur noch mehr Ärger.
... oder Hilfe bei der Realisierung Deiner Rechte als Vater. Seid ihr nicht verheiratet wird Dir möglicherweise nichts anderes übrig bleiben
Es ist wirklich eine Zwickmühle.
Aber nur für Väter.
https://www1.wdr.de/nachrichten/unverheiratete-vaeter-rechte-pflichten-100.html
nach der geburt des kindes wirst du die vaterschaft anerkennen und solltest gemeinsames sorgerecht einfordern.
du hast mit der vaterschaft anspruch auf umgangsrecht und solltest dies einfrodern:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
Auch wenn es sich hart und falsch anfühlt: Die Trennung ist auf lange Sicht richtig.
Setz dich beizeiten mit einem Anwalt für Familienrecht zusammen, damit du zu deinem Recht kommst.
Ich kann deine Aussagen nicht bestätigen, denn nach der Trennung und einigen Querschüssen, gegen mich und mein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind, wurde meine Ex von der Familienrichterin scharf angezählt und deutlich gewarnt. Noch ein Querschuss oder eine Blockademaßnahme dann wäre das geteilte Sorgerecht weg, wegen Kindeswohlgefährdung. Danach gab es nie wieder auch nur den Ansatz von "doof".