Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht?
wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem gemeinsamen Sorgerecht ? Oder liegt das trotzdem bei der Mutter, wo das Kind sich auf Dauer wohnhaft aufhält ? Darf von seitens des Vaters der Aufenthalt Bei Freundin von mir der Aufenthalt verweigert werden ? Mit der Begründung :" keine Blutsverwandte" + Manipulationen / schlecht reden des Vaters ?
5 Antworten
Du musst das ein bisschen getrennt betrachten.
Da bzw der wo die Blagen gerade sind, hat erstmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Anders wäre es ja auch überhaupt nicht möglich einen Tag mit einem Kind über die Bühne zu bringen. Das müssen noch nicht mal eigene Kinder sein - hat man gerade die Verantwortung für ein Kind, hat man auch innerhalb gewisser Grenzen das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nach der langatmigen Ausführung:
Nein, der Vater kann dir trotz gemeinsamem Sorgerecht nicht vorschreiben wo du mit deinen Kindern hingehst, wo du sie übernachten lässt, wen du die Kinder betreuen lässt usw.
Und umgekehrt auch nicht.
Ausnahme ist natürlich wenn der Vater (oder du) handfeste Belege für eine mögliche Kindeswohlgefährdung an Ort X / bei Person X hat.
Sind mit Blagen die Kinder gemeint ? Sry für die Frage
ja genau. Ein klein wenig abwertend. Deswegen echauffiert sie sich ja.
bei gemeinsamen sorgerecht liegt das abr bei beiden eltern gemeinsam. sind die kinder bei der mutter bestimmt diese wo das kind sich aufhält, wer kontakt zum kind hat, wer die kinder betreut im rahmen der alleinigen alltagssorge. der vater hat in der zeit sendepause.
gleiches gilt wenn der vater umgangsrecht ausübt. in seiner zeit mit den kindern bestimmt er alleinig im rahmen seiner alleinigen alltagssorge und mutti hat sendepause
Wenn das KInd im Rahmen des Umgangsrechts bei dir ist, darfst du besuchen, wen du willst. Es sei denn, es verstößt gegen das Kindeswohl. Da aber die Freundin wahrscheinlich keine Missbraucherin mit Rückfallgefahr ist, wird das also nicht der Fall sein.
Stell dich auf die Hinterbeine. Der Vater des Kindes darf dir nicht in dein Umfangsrecht reinfunken.
Er scheint das Kind für Machtspielchen zu benutzen, um es als Waffe gegen dich einzusetzen. Das allerdings widerspricht dem Kindeswohl.
Hier steht es sehr verständlich erklärt:
Den Besuch bei einer Freundin, kann der Vater des Kindes nicht verbieten.
Wenn beide sorgeberechtigt sind, dann sind beide befugt und entgegen vieler Vermutungen, gleichberechtigt.
Klar, das ist viel Theorie...
Wennich einen guten Rat geben darf:
- "Entscheidung vom Gericht", der Rest ist nichts wert.
- Wechselmodell (klingt gruselig, ist aber m.M.n. perfekt), wenn sich beide Elternteile kümmern wollen
nö. in der zeit wo die kinder bei der mutter sind hat vati kein mitspracherecht und hat sendepause. in der zeit bestimmt mutti alleinig.
vatis zustimmung ist nur gefragt bei nicht lebenswichtigen ops, taufe oder banksachen.
Wechselmodell will der Vater nicht .. er hat Schichtdienst sagt er ..
Gruselig....und mir unverständlich, aber gut, dass ist nicht das Thema...wobei mir da der Kragen schwillt.
Am Ende des Tages bleibt es aber dabei, ohne Zettel vom Gericht ist das alles nur WischiWaschi und das JA wird maßlos überschätzt.
Kurze, klare, unmissverständliche und sachliche Kommunikation zwischen den Eltern. Respektieren, dass man ja mal ein Kind gezeugt hat, gemeinsam und freiwillig und fertig ist der Lack.
Gutes Gelingen...
Die Blagen....also bitte