EVB-Nummer beim Auto- muss ich nun diese Vericherung wählen?

5 Antworten

In dem Moment, wo du die EVB Nummer einlöst, also das Fahrzeug auf die EVB Nummer anmeldest, wird der Vertrag mit der Versicherung geschlossen. Kündigen kannst du die KFZ Versicherung üblicherweise bis zum 30. November Allerdings haben viele eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. d.h. du wirst wenn du dein Auto vorgestern angemeldet hast, wirst du bis nächstes Jahr warten müssen, ehe du kündigst.

Du hast übrigens 4 Wochen nach Kündiugung noch 4 Wochen Nachlaufzeit. d.h. in der Zeit ist das Fahrzeug weiter bei deiner bisherigen Gesellschaft versichert, wenn du nicht bis dahin einen neuen Versicherer hast.


siola55  27.11.2024, 12:57

In dem Moment, wo du die EVB Nummer einlöst, also das Fahrzeug auf die EVB Nummer anmeldest, wird der Vertrag mit der Versicherung geschlossen...

Also auf die eVB-Nr. kann weder ein Fahrzeug zugelassen werden noch ist der Kfz-Versich.vertrag damit abgeschlossen: ein Fahrzeug wird auf das pol. Kennzeichen zugelassen und der Kfz-Versich.vertrag schließt der Versich.nehmer (VN) mit seiner Unterschrift mit dem Versicherer (VR) ab.

Die eVB-Nr. enthält nur mal die Adressdaten des zukünftigen VN und die vorläufige Deckung kann jederzeit widerrufen werden!

wenn du mit der Nummer ein Fahrzeug angemeldet hast, bist du nicht mehr an die Kravag gebunden. Du kannst weiterhin die Kravag sein, kannst aber auch wechseln, solange es nicht die gleiche Versicherung ist mit der Anbieter-Nummer 9xxx. Du musst jetzt noch nicht einmal eine neue EVB Nummer einholen, die Kravag hat dir durch deine Anmeldung eine zugewiesen bekommen.

Was du allerdings machen musst ist dich bei der Kravag melden, wenn du mit deren Nummer weiterhin versichert sein willst.


siola55  27.11.2024, 07:12

Also bei soviel laienhaftem Wirrwar wird das Auto schneller entstempelt als die erste Fahrt damit erfolgt... :-((

siola55  27.11.2024, 12:12

In deinem Namen fehlt leider der Buchstabe "o": chaos31992 ;-)

siola55  27.11.2024, 10:36

Was du allerdings machen musst ist dich bei der Kravag melden, wenn du mit deren Nummer weiterhin versichert sein willst...

...andernfalls meldet sich die Kravag mit einer Rechnung für den bisherigen vorläufigen Kfz-Versich.schutz!

siola55  27.11.2024, 09:23

...kannst aber auch wechseln, solange es nicht die gleiche Versicherung ist mit der Anbieter-Nummer 9xxx. Du musst jetzt noch nicht einmal eine neue EVB Nummer einholen, ...

Die Kravag meldet dann der Zulassungsstelle, dass kein Kfz-Versich.vertrag bei ihnen besteht und die Zul.stelle leitet somit die Zwangsentstempelung ein, falls denen keine eVB-Nr. als Ersatz vorliegt!

siola55  27.11.2024, 06:29

Du musst jetzt noch nicht einmal eine neue EVB Nummer einholen, die Kravag hat dir durch deine Anmeldung eine zugewiesen bekommen...

Ist natürlich Unsinn - kein Versicherer gibt dir Versicherungsschutz ohne seine eVB-Nr. bei der Zulassungsstelle hinterlegt zu haben :-((

qwertx 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 01:17

Ich hatte mich wahrscheinlich etwas falsch ausgedrückt, ich hatte davor noch keine Kfz Versicherung, das ist mein erstes Auto. Also war ich nicht bei der KRAVAG versichert.

siola55  27.11.2024, 10:20
@qwertx

Bin ich nun an diese KRAVAG-Versicherung gebunden, wenn ich mit ihrer EVB-Nummer mein Auto angemeldet habe? Ich habe ja keinen Vertrag unterschrieben...

Aber die Kravag wird dir eine Rechnung über den bisherigen vorläufigen Versich.schutz per Zulassungstag zukommen lassen, falls du keinen Kfz-Versich.vertrag mit ihnen abschließen solltest :-((

Diese EVB-Nummer ist nur noch 2 Wochen gültig...

Ist ein Irrtum: Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB-Nummer beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über den Gültigkeitszeitraum entscheidet jeder Kfz-Versicherer selbst. Bei vielen Anbietern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich.

Kann ich problemlos eine andere Versicherung wählen? Oder muss ich nun mein Auto über KRAVAG versichern?

Das Problem ist bei einem eVB-Nrn.-Wechsel zu einem anderen Versicherer, daß dieser für dich rückwirkend per Zul.datum Versicherungsschutz bieten muß! Und dies machen die wenigsten Versicherer - so meine Erfahrungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Wenn du anschließend eine andere Versicherung wählst, muss diese auch rückwirkend die neue eVB an die Zulassungsstelle übermitteln. Sonst steht dem vorherigen Versicherer die Prämie für die in Anspruch genommene Zeit zu.

Von Experte siola55 bestätigt

Du kannst auch eine andere Versicherung wählen, musst da aber aufpassen, dass diese rückwirkend zum Zulassungsdatum Versicherungsschutz gewährt.