Bürgergeldempfang trotz Arbeitsunfähigkeit?
Man muss doch "arbeitsfähig" sein, um bürgergeldempfangsberechtigt zu sein, oder?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dir gerade nicht möglich zu arbeiten.
Müsstest du da nicht Grundsicherung / Sozialhilfe statt Bürgergeld bekommen?
Oder befindest du dich gerade in einer "Übergangsphase"?
Musst du dich dem Jobcenter gegenüber diesbezüglich erklären?
2 Antworten
Hi,
danke für deine Frage!
Ja, das ist komplett richtig. Als ich begann, Bürgergeld zu beziehen, war ich noch arbeitsfähig (es sind 3h pro Tag bzw. 15 h pro Woche). Aktuell bin ich allerdings krankgeschrieben, da ich mich in psychiatrischer Behandlung befinde. Man muss dem Jobcenter Arztberichte bzw. Krankschreibungen vorlegen. Es kann natürlich auch passieren, dass du dich einem medizinischen Gutachten unterziehen musst. Da ich aber entsprechende Befunde und Krankschreibungen vorlege und auch Fortschritte in Richtung Arbeitsfähigkeit mache, bin ich da abgesichert. Ich bin also nur vorübergehend arbeitsunfähig durch Krankschreibung, nicht prinzipiell erwerbsunfähig.
Bei Antragsstellung musste ich diesbezüglich Rechenschaft ablegen.
LG
Hallo neugierig131,
scheinbar nein, denn von den 5,5 Millionen Empfängern die es geben soll sind nur 1,4 Millionen Arbeitsfähig. Wenn du bei der Rentenkasse Rente bekommst, bekommst du je nach Rentenhöhe, zumindest damals automatisch einen Antrag auf Sozialhilfe, was wohl jetzt Bürgergeld ist. Zudem ist es wie Die Chemikerin schreibt auch so das sich die Arbeitsfähigkeit mit dem Bezug ändern kann. Du fällst nur weil du ne Zeitlang nicht arbeiten kannst nicht sofort aus dem Bezug, erst wenn das Amt, in dem Fall Jobcenter, feststellt das es keine Besserung geben wird.
MfG PlueschTiger