Bürgergeld Probleme mit Vermieter?

7 Antworten

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Das Bürgergeld geht auf dein Konto, DU bist dann für das weiterleiten deiner Miete an den Vermieter verantwortlich - NICHT das JC.

Die Direktzahlungen durch das JC werden nur noch in absoluten Ausnahmefällen veranlasst.

Warum genau willst du dem Vermieter überhaupt sagen, womit du deine Miete bezahlst? Das geht den doch gar nichts an, daher ergeben sich weder Nachteile, noch kann er es verbieten. Er kann es so oder so nicht verbieten. Den Mietvertrag kann er deshalb auch nicht beenden.


Adriana1577715  22.01.2025, 02:38

Ähm der Vermieter weiß es weil er 2-3 Seiten fürs Jobcenter ausfüllen muss

Nein kann er nicht

Ich musste auch mal durch eine Lage auf bürgergeld greifen. Hat zu dem noch knapp 5 Monate gedauert bis es durch war. Meiner Vermieterin hat es natürlich nicht gepasst solange auf Miete warten zu müssen aber blieb ihr nichts anderes übrig

Du kannst es auch so machen das die miete direkt an den Vermieter geht und so garnicht auf dein konto landet


LouPing  08.06.2024, 10:17

Kein Vermieter muss fünf Monate auf die Miete warten, auch nicht in dem von dir geschilderten Fall.

Solange Du deine Miete zahlst, egal wer diese am Ende zahlt, gibt es keinen Grund für den Vermieter dir zu kündigen.

Man muss diesem auch nicht mitteilen was für Einkommen Du nun hast.


Adriana1577715  22.01.2025, 02:39

Der Vermieter muss beim Eintrag mehrere Seiten ausfüllen ohne die kein bürgergeld

isomatte  22.01.2025, 03:52
@Adriana1577715

Das ist bei einer neuen Anmietung erforderlich, aber nicht wenn man schon Mieter der Wohnung ist und dann irgendwann Leistungen beim Jobcenter beantragen muss.

Adriana1577715  29.01.2025, 15:16
@isomatte

Aber bei mir haben sie im Antrag was mit geschickt was die Vermieterin ausfüllen muß

Du musst dem Vermieter nicht mitteilen, dass du Bürgergeld beziehst. Wenn die Arbeitsagentur die Kontodaten deines Vermieters abfragt bei dir dann deshalb weil sie für den Fall einspringen würde wo du selber die Miete nicht mehr zahlst. In dem Fall würde dann man dir dann die Miete von der Leistungen abziehen fortan. Du brauchst also dem Vermieter nichts sagen solange du von der gewährten Unterstützung vom Amt selber die Miete überweist.

Woher ich das weiß:Recherche