Bürgergeld und Rente?

2 Antworten

Sicher doch, man bekommt nach dem Leistungsbezug im neuen Jahr vom Jobcenter und auch von der Agentur für Arbeit, sollte man ALG - 1 bezogen haben für die Rentenversicherung einen entsprechenden Nachweise, den man zu den Rentenunterlagen legen sollte.

Nur wird beim Bürgergeld, vorher ALG - 2 schon seit 2011 keine Beiträge mehr in die Rentnersicherung eingezahlt, also werden nur beitragsfrei gestellt.

Natürlich gilt das als beitragsfreie Zeit. denn du hast ja während bürgergeld bekommst nicht in die rentenkasse eingezahlt.

Ausnahme wäre, wenn du zu Hause bleibst um dich um die Kinder zu kümmern. Das kann man anrechnen lassen aber da müsstest du dich mit deiner rentenkasse mal zusammensetzen denn die können dir das ganz genau erklären