Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft Ja/Nein?

4 Antworten

Nein, da ihr aufgrund deines Alters keine Bedarfsgemeinschaft seid. Wenn ihr auch noch gemeinsam wirtschaftet, auch keine Haushaltsgemeinschaft.

Nein.

Du müßtest nur Deinen Mietanteil zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest Du im Haushalt deiner Mutter deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Das Jobcenter kann eine HG - Haushaltsgemeinschaft vermuten, wenn ihr aber nicht gemeinsamen wirtschaftet und Du deine Mutter wenn überhaupt möglich mit deinem Einkommen nicht freiwillig unterstützen willst, müsste gegen die Vermutung ein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden.

Auf jeden Fall wird sich nach deinem Einzug der Bedarf für die Wohnkosten deiner Mutter verringern und zwar im Regelfall bei 2 Personen um dann 50 % von der Warmmiete.

Deine Mutter würde dann nur noch ihre bisherigen Leistungen erhalten und für ihre Warmmiete nur noch die Hälfte erhalten, die andere Hälfte müsstest Du dann selber an sie zahlen.

Wenn Du Vollzeit arbeiten gehst, ist deine Mutter für die Zeit deiner Abwesenheit ja auch alleine, dann musst Du ja nicht zwingend bei deiner Mutter einziehen und kannst nach der Arbeit bei ihr nach dem rechten sehen.

Würde das wegen dem Bürgergeld etwas ausmachen?

Ja.

Da der Einzug gemeldet werden muss (deine Mutter muss ne VÄM einreichen), muss sie dich dabei benennen und du bist dann teil der Bedarfsgemeinschaft, da Ihr als Mutter & Kind automatisch einen wechselseitigen Willen füreinander habt, insbesondere in eurem Fall, da du sie pflegen und betreuen tust.

Das heißt, dein Einkommen wird dann auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet, du darfst Kontoauszüge, Arbeitsvertrag usw. alles einreichen.

Du finanzierst also quasi deine Mutter dann mit von deinem Geld, wenn du sogar zu viel verdienst, fällt die Hilfebedürftigkeit sogar komplett weg und sie bekommt dann kein Geld mehr vom Amt.


Tug7y 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 23:51

Ich dachte, dass man ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört..

Comp4ny  02.10.2024, 23:56
@Tug7y

Das bezieht sich nur auf Kinder im eigenen Haushalt die aus dem Bezug "herauswachsen". Dann müssen diese im eigenen Haushalt einen eigenen Antrag stellen.

Hier spricht man dann genauer gesagt von einer sogenannten "Haushaltsgemeinschaft".

Tug7y 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 23:58
@Comp4ny

Ich habe das leider nicht ganz verstanden. Bin verwirrt

Comp4ny  03.10.2024, 00:04
@Tug7y

Also, eine Bedarfsgemeinschaft bildet man beispielsweise jetzt in deinem Fall mit einem Elternteil bzw du selber wärst Teil dieser Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern oder in diesem Fall deiner Mutter wenn du unter 25 bist.

Da du über 25 bist und jetzt wieder in den Haushalt deiner Mutter einziehen möchtest, bildet ihr eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft da ihr verwandt seid. Das bedeutet dass dein Einkommen berücksichtigt wird im Rahmen dieser Gemeinschaft da man davon ausgeht dass ihr gemeinsam aus einem Topf wirtschaftet. Das bedeutet ihr packt Geld zusammen kauft füreinander bezahlt gegenseitig irgendwelche Sachen was auch immer.

Die bloße Aussage dass das so nicht ist bei Verwandten Menschen sehr schwierig und wird nicht immer ohne weiteres akzeptiert.

Das bedeutet ebenfalls dass dein Einkommen in diese Haushaltsgemeinschaft mit berechnet wird und der Leistungsanspruch deiner Mutter geringer werden kann du sozusagen sie mit deinem Geld mit finanziert.

Und wenn du sogar zu viel verdienst dann wird der Leistungsbezug sogar vollständig eingestellt und du musst sie von deinem Geld vollständig versorgen.

schonen  03.10.2024, 08:34
@Tug7y

Die gegebene Antwort ist nicht nur verwirrend sondern einfach nicht korrekt. Eine hilfreiche Antwort wurde schon weiter unten gegeben.

Comp4ny  03.10.2024, 12:23
@schonen
Die gegebene Antwort ist nicht nur verwirrend sondern einfach nicht korrekt.

Zum Glück widerspricht dir da Netz da 😊
Schade dass du weniger verstehst, als dass du denkst zu verstehen.