Bürgergeld als Österreicher?

5 Antworten

Das geht nicht!

EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie hier in der Bundesrepublik auch in die Sozialsysteme eingezahlt haben. Und auch hier gibt es das Bürgergeld erst nach fünf Jahren.

Für Deutschland ist es unerheblich eine weitere Wohnung bei uns zu haben, damit sind keine Verpflichtungen seitens des Staates verbunden. Du musst gucken, ob es mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann also eher sein, dass Du 2x Steuern zahlen muss - wer sich zwei Wohnungen leisten kann, kann auch viele Steuern zahlen (z.B. Zweitwohnungssteuer)!

Wenn Du Deinen Erstwohnsitz nach D verlegst, musst Du erwerbstätig oder selbstständig sein, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und eine Krankenversicherung haben, sonst nehmen wir dich nicht.

Geht das wirklich so einfach oder muss man zumindestens deutscher Staatsbürger sein

LOL, nein. Rund die Hälfte der Bürgergeldbezieher sind Ausländer. Allerdings funktioniert "schnell nach Deutschland ziehen und gleich Bürgergeld beantragen" nicht.

Bedenke, dass die Freizügigkeit in der EU auch an Bedingungen geknüpft ist.

und darf keine Einnahmen aus Österreich haben wie z.B. Waisenrente etc.?

Du musst "bedürftig" sein, und zur Feststellung dessen auch alle deine Einkünfte offenlegen.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Mit einem Zweitwohnsitz geht das nicht. Du müsstest deinen hauptwohnsitz in Deutschland haben und in Deutschland dann auch eine Arbeit suchen bzw im deutschen arbeitsmarkt zur Verfügung stehen denn ansonsten kriegst du keine Cent bürgergeld. Vor allem nicht wenn es nur dein Zweitwohnsitz ist und du dementsprechend dem arbeitsmarkt in Deutschland gar nicht zur Verfügung stehst mindestens 15 Stunden die Woche. Von daher kannst du dir das mal ganz schnell abschminken das wird nicht funktionieren

Kurz und knappe Antwort. Nein das geht nicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamtliche Beratung von Ewerbslosen

Für Bürgergeld musst du:

  • haupt­sächlich in Deutsch­land leben,
  • älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein,
  • mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
  • den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Wenn du nur einen zweiten Wohnsitz hier haben willst, bist du nicht "hauptsächlich in Deutschland lebend".

Zudem bist du wohl alles Andere als Hilfebedürftig, wenn du dir einen Zweitwohnsitz leisten könntest.

Dein Einkommen aus Österreich wird mit angerechnet.

Also höchstwahrscheinlich KEIN Bürgergeld für dich.