Bürgergeld?

12 Antworten

Da haben sich die Herrschaften vor einigen Jahren was tolles einfallen lassen. Nämlich die sog. Bedarfsgemeinschaft. Seitdem bekommt nicht mehr jeder Sozialleistungen. Sondern es wird pro Haushalt gerechnet.

Ich hatte vor einigen Jahren mit meiner Freundin das Problem, dass sie kurzzeitig arbeitslos war. Ich arbeitete währenddessen Vollzeit im Schichtdienst (Früh, Spät und Nachtdienst)

Wollten ihr nichts zahlen und haben mich stattdessen zum Jobvermittler geschickt. Weil ich könnte ja auch noch einen Nebenjob machen, wenn uns das Geld nicht reicht.

Als er mir dann einen Wisch zum unterschreiben hingelegt hat, hab ich ihn zerrissen, vor ihm auf den Tisch gelegt und bin gegangen. Geld bekam sie keinen Cent.

Gleichzeitig haben den neuen Zahlen nach die reichsten 3300 Personen in Deutschland mittlerweile ein Vermögen von 1,9 Billionen Euro erbeutet. Gut 1/4 des gesamten Vermögens das bei ca. 8 Billionen Euro liegt.

Warum ich dir das schreibe? Weil die uns alle verarschen! Die kleinen Leute werden geschröpft und als billige Arbeitskräfte ausgebeutet, während ein paar Wenige selbst beim schlafen und kacken Geld verdienen und der Geldfluss dabei nur in eine Richtung fließt.

Verkauft wird uns das als Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, die längst vom Diktat des Großkapitals abgelöst wurde.

Wenn es nach den Sozialschmarotzern der Union geht, gibt es bald überhaupt kein BG mehr. Die planen die deutsche Verfassung auf breiter Fläche zu attackieren und wollen den in der Verfassung zugesichertigen Sozialstaat komplett abschaffen, wie vor einigen Wochen CDU Generalsekretär Linnemann auch bei Markus Lanz klar gestellt hat.

Leider ist das deutsche Volk zu dumm indoktriniert, als das sie erkennen welche Feinde der FDGO hier gerade den deutschen Staat systematisch zerstören wollen.

Solange es jeder von euch mit sich machen lässt, werdet ihr schleichend zu Untermenschen, die entweder eine schlecht bezahlte Arbeit annehmen müssen. Oder alternativ ihres finanziellen Existenzrechts beraubt werden.

Artikel 20, Abs. 4 GG schafft Abhilfe. Das ermächtigt das Volk zum Widerstand!

Wenn ich mir aber ansehe wie devot das deutsche Volk den Volksverrätern der Union und Afd hinterläuft, habe ich hier wenig Hoffnung, dass das Volk Widerstand leistet.

Schaufeln sich lieber ihr eigenes Grab, legen sich freiwillig rein und begraben sich gegenseitig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Freidenker, Pazifist, Anarchist und Marxist

GuineapigO  30.08.2024, 08:24

Sehr gut: Sie haben wirklich etwas verstanden, auch wenn Ihr Kommentar etwas impulsiv wirkt. Lg

Von Experte ACBRE bestätigt

Hast Du denn einen Antrag gestellt und einen Ablehnungsbescheid erhalten ?

Wie alt ist das andere Kind, ist der Verlobte auch der Vater der Kinder, oder bekommst Du Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für das eine Kind ?

Was habt ihr außer dem Kindergeld für Einkommen, also Brutto und Nettoeinkommen, bekommst Du noch Elterngeld, wenn ja wie viel, wenn Unterhalt für das eine Kind, wenn ja wie viel und was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man euren Gesamtbedarf der Familie berechnen und was an anrechenbarem Nettoeinkommen vorhanden ist.

Dann kann man sehen ob und wenn ja welcher Anspruch bestehen könnte.


User542661121 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 00:30

Wohngeld wurde abgelehnt, weil die Wohnung nicht auf meinem Namen ist und das Einkommen von meinem Verlobten zu hoch wäre

isomatte  21.08.2024, 06:29
@User542661121

Was hat er denn an Brutto und Nettoeinkommen ?

Sollte das Einkommen tatsächlich zu hoch sein, dann spielt es auch keine Rolle, dann würde es auch abgelehnt wenn er den Antrag stellen würde.

Denn für das Wohngeld zählt das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.

Kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn ihr Anspruch auf Kinderzuschlag von 301 Euro von der Agentur für Arbeit habt.

Dann sollte eigentlich auch Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Hast Du denn einen möglichen Anspruch einmal durch einen kostenlosen Rechner im Internet prüfen lassen ?

Wenn ihr Kinderzuschlag bekommt, ist eine Aufstockung durch Bürgergeld ausgeschlossen.

Denn Kinderzuschlag bekommt man nur dann, wenn man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt und mit seinem anrechenbarem Einkommen inkl.des Kinderzuschlags und möglichem Wohngeld den Gesamtbedarf der Familie decken kann und keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hat.

Deshalb ist das Brutto und Nettoeinkommen wichtig und ob Du selber auch noch Einkommen hast, denn Elterngeld kann man ja auch teilen und z.B.über 2 und nicht nur 1 Jahr beziehen, dann halt nur die Hälfte vom Elterngeld.

User542661121 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 00:29

Hatte schon einen Antrag gestellt, war dann in Elternzeit die nächsten Monat endet

beide Kinder sind von ihm, meine Kinder sind 1 Jahr und 3 Jahre

wir bekommen noch 301€ kinderzuschlag

unsere Miete ist ca 800€ und 90€ Strom

isomatte  21.08.2024, 06:54
@User542661121

Ich gehe jetzt einmal davon aus das Du kein Elterngeld mehr bekommst !

Euer Grundbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter sieht derzeit so aus, ohne Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen.

Für euch Erwachsene jeweils min. 506 Euro und für die Kinder unter 6 Jahren jeweils 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Dann wären wir alleine mit den Regelbedarfen schon bei 1726 Euro pro Monat.

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom wird nicht berücksichtigt, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Aber zum Regelbedarf für die jeweilige Person kommt dann min.noch der Kopfanteil der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Bei angenommen 800 Euro und 4 Personen sind das jeweils noch 200 Euro.

Also sollte der Gesamtbedarf der Familie ohne Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen bei min.um die 2526 Euro liegen.

Das Kindergeld von derzeit jeweils 250 Euro ist vorrangiges Einkommen des jeweiligen Kindes und wird bei minderjährigen Kindern im Regelfall voll auf deren Bedarf angerechnet.

Dann bliebe nach Abzug der 500 Euro Kindergeld vorerst ein ungedeckter Bedarf von min.um die 2026 Euro.

Die 301 Euro Kinderzuschlag müsste man natürlich auch in Abzug bringen, dann blieben noch min.um die 1725 Euro ungedeckter Bedarf übrig.

Wenn dein Partner min.auf 1500 Euro Brutto im Monat kommt, kann er den derzeit vollen Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Würde der ungedeckte Bedarf über den min. 1725 Euro liegen, bestünde noch Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter, der Kinderzuschlag hätte euch dann aber gar nicht bewilligt werden dürfen.

Es sei denn das Einkommen der letzten 6 Monate vor Antragstellung auf Kinderzuschlag war höher als jetzt.

Noch einmal zum Freibetrag !

Die ersten 100 Euro vom Bruttoeinkommen ist der Grundfreibetrag, bis zu 538 Euro Brutto kommen 20 % Freibetrag dazu, also von 438 Euro Brutto x 20 % = 87,60 Euro.

Vorerst 187,60 Euro Freibetrag !

Ab 538 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % Freibetrag dazu, von 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro.

Von 1000 Euro bis 1500 Euro dann nochmal 10 % Freibetrag = 50 Euro.

Der gesamte Freibetrag läge dann bei 376,20 Euro, die der Partner von Nettoeinkommen abziehen kann.

Wenn Du deinen Beitrag an die Krankenkasse von um die 230 Euro pro Monat dann selber zahlen musst, muss dieser Betrag beim Jobcenter natürlich auch berücksichtigt werden, wenn man den Gesamtbedarf der Familie berechnet.

obwohl das Einkommen meines Verlobten unseren Lebensunterhalt nicht deckt.

Du bekommst für zwei Kinder auch Kindergeld... wenn die Kinder nicht von deinem Verlobten sind auch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß...

Du kannst dich in einer Familienberatungsstelle beraten lassen, dort kann man dir sagen was ihr evtl. noch beantragen könnt (Wohngeld z.b.)

Ob jemand Leistungen erhält wird ja von den Sachbearbeitern nicht willkürlich festgelegt. Offenbar ist das Gehalt von deinem Verlobten nach den gängigen Maßstäben eben hoch genug, um euch versorgen zu können. Für die Zeit, in der du nichts dazuverdienen kannst, müsstet ihr eure Ausgaben dann eben entsprechend reduzieren. Unter Umständen könnte auch eine Beratung bei einem Steuerberater helfen, um herauszufinden, ob an irgendeiner Stelle noch Steuern gespart werden können, oder ob auch eine Heirat in der Hinsicht etwas bringen könnte.

Wenn die Kohle deines Mannes für euch vier nicht reicht, warum auch immer, muß er sich eben noch zusätzlich einen Nebenjob zulegen, oder du fängst mal langsam damit an was zur Haushaltskasse zuzusteuern, sprich geh arbeiten ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung