wenn jemand Bürgergeld bekommt wird das einkommen der Kinder immer reingerechnet?

4 Antworten

Nein nur wenn die Eltern und Kinder eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Wenn das Kind auszieht bleiben die Eltern als BG übrig und der Regelsatz wird neu berechnet.

Kinder in Ausbildung oder arbeitende Kinder die Zuhause wohnen werden aber angerechnet. Den Kindern werden beim Versuch ohne Amt zu leben mächtig Steine in den Weg gelegt.

Wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt und gemeldet ist, wird da natürlich auch kein Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet.

Nein da das Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört

Wenn das Kind ausgezogen ist, gehört es nicht mehr zum Haushalt und wird nicht mitberechnet.