Bürgergeld - Kita?

2 Antworten

Ab der Vollendung des 3 Lebensjahres solltest Du der Vermittlung so zur Verfügung stehen, wie es die Betreuung deines Kindes erlaubt.

Man ist verpflichtet wieder zur Vollzeit zur Verfügung zu stehen (wenn sich ein solcher Job denn anbietet). Elternzeit ist dann rechnerisch dabei. Den Luxus die Zeit mit dem Kind zu genießen und die Betreuung selbst zu übernehmen hat man nur dann, wenn man nicht auf Sozialgelder angewiesen ist


Inkognito-Nutzer   20.07.2024, 16:03

Und wie kann ich vollzeit zur Verfügung stehen ? Nehmen wir an mein Sohn geht 8h in die Kita. Mit hinbringen/abholen sind es 7h. +mind 1h für hin und Rückweg zur Arbeit wären höchstens 6h die ich maximal zur Verfügung stehen könnte

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Isuzu189  20.07.2024, 16:07
@Inkognito-Beitragsersteller

Das musst du dann mit dem Jobcenter auskaspern ob du noch aufstockend was beziehen darfst. Aber zu sagen ich mach nur 3-4 Stunden ist halt nicht.

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