Jobcenter hat zu viel angerechnet?
Hi Leute ich hätte eine Frage und zwar bin ich 20 und meine Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen Bürgergeld. Ich bekomme seit Januar kein Kindergeld mehr und in dem Bewilligungsbescheid zählt für meinen Bedarf das Kindergeld als Einkommen bzw 250€ welches Seit Januar bis heute 220€ angerechnet worden. Können wir da was.machen ? Danke . .
6 Antworten
Für einen Widerspruch ist es zu spät, den hättet ihr innerhalb von 1 Monat einlegen müssen.
Jetzt bleibt nur ein Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X, dazu findest Du Muster im Internet.
Dazu legt ihr den Aufhebungsbescheid vom Kindergeld in Kopie, dann muss es ab Einstellungen des Kindergeldes eine Nachzahlung geben.
Habt ihr dem Jobcenter Bescheid gegeben, dass deine Mutter kein Kindergeld mehr für dich bekommt? Anscheinend ja nicht - dann sollte das schleunigst nachgeholt werden
Aber ihr müsste natürlich auch Unterlagen einreichen, dass es kein Kindergeld mehr gibt
Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass es kein KiGeld mehr gibt.
Ihr müsst das natürlich belegen (Kopien reichen).
PS: und nicht lange warten, oft hat man nur 3 Wochen Widerspruchsfrist.
Bitte. Danke. Gern geschehen.
Aber würde wir dann nur für 1 Monat zurückerstattet bekommen oder auch für Januar Februar märz und so ?
Ab da, wo es nicht mehr gezahlt wurde, darüber habt Ihr ja den Bescheid.
Also auch länger rückwirkend, deshalb wirklich schriftlich widersprechen, das ist ja in Eurer Situation nicht wenig Geld.
"Wir" nicht, aber Du oder Mutter :)
Widerspruch einlegen unter Nachweis, daß kein Kindergeld mehr bezogen wird.
Papierschriftlich das Ganze.
Können schon, ist aber rechtlich wirkungslos.
Rechtlich bedeutsame Sachen sollte man papierschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erledigen.
Nein da steht nicht per E-Mail. Das musst du in Schriftform per Brief erledigen.Am besten per Einschreiben.
Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen , aber vielleicht solltest du auch mal überlegen von Bürgergeld weg zu kommen wenn das gesundheitlich möglich ist .
Das du kein Kindergeld bekommst spricht dafür .
Doch bei dem Weiterbewilligungsantrag wurde das 2 Mal angemerkt....