Schuldfrage beim Ausparken aus Supermarktparkplatz?
Ich war mit meinem Auto beim Ausparken von einem Supermarktparkplatz und mein Fahrzeug war schon halb draußen als ein anderes wahrscheinlich kommendes Auto hinter mich fuhr und es zu einem Unfall mit Blechschäden an beiden Fahrzeugen kam!
Trage ich die Schuld als Ausparkender oder das Fahrzeug das meinen Vorgang und meinen Rückfahrscheinwerfer hätte sehen müssen???
Leider hatte ich kein Telefon und keinen funktionstüchtigen Fotoapparat dabei!
9 Antworten
Auch auf einem Supermarktparkplatz gilt die STVO. Du musst beim Ausparken schon aufpassen, wohin Du fährst - genauso wie beim Rückwärtsrausfahren aus einem Parkplatz an der Straße, aus einer Grundstücksausfahrt etc.
Wahrscheinlich wird die Schuld 50:50 aufgeteilt. Der andere hätte ja sehen können, dass Du rauskommst. Und ihm wäre sicher kein Zacken aus dem Krönchen gefallen, wenn er die paar Sekunden mal gewartet hätte.
Ich hatte so einen Fall mal (der andere ist rückwärts rausgefahren, ich bin vorbei gefahren). In meinem Fall war es an der Straße. Der andere bekam 100 % der Schuld und ich eine neue Beifahrertür :)
In meinem Fall war es an der Straße.
Da ist der Fall aber auch klar, weil Vorfahrtsverletzung.
Beide tragen eine Teilschuld, außer ein Fahrzeug hat komplett gestanden.
Eventuell wirst Du mehr Schuld bekommen.
Du musst beim Rangieren aufpassen, wohin Du fährst. Du kannst nicht einfach rausfahren und erwarten, dass alle sich Dir anpassen.
Hallo normalerweise nimmt man dann Rücksicht auf denjenigen und wartet und lässt ihn vollens rausfahren, so kenne ich es , da Du ja schon fast draußen warst
vielleicht hat er es mit Absicht gemacht
Das mit der Absicht sehe ich auch so.Ich hatte heute genau das gleiche Problem
Auf Parkplätzen gilt meist 50:50, als Rückwärtsfahrer kann dich aber auch eine höhere Schuld treffen.
Wenn beide fahren, gibt es 50:50, der Rest läuft über die eigene Vollkasko.
Viel Glück.