Vorladung bei der Polizei wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort?
Hallo zusammen,
ich habe heute Post der lokalen Polizei bekommen. in dieser werde ich vorgeladen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Im schreiben steht, das ich in einem gewissen Zeitraum in einem Parkhaus stand und das Auto rechts von mir beschädigt wurde. Des weiteren steht drin, dass die aufnehmenden Polizeibeamten vor Ort nicht abschließend klären konnten ob mein Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Jetzt soll ich zu einem bestimmten Datum mit Perso und Fahrzeugschein zur lokalen Dienststelle kommen. Ich bin mir sicher das an dem Tag des Unfalls meinerseits nichts passiert ist und an meinem Auto sehe ich keine Schäden.
Meine Fragen wären, wie ich mich verhalten soll und was da gemacht wird?
7 Antworten
Nur weil Dein Auto keine Beschädigung aufweist, heißt das nicht, dass nichts passiert ist. Gerade beim Türöffnen kommt es gerne mal zu Dellen.
Du bist nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen - erst wenn sich die Staatsanwaltschaft meldet, wird es ernst.
Ich persönlich würde aber gehen und das ganze klären. Wenn die Beschädigung durch ein rotes Auto verursacht wurde, Du aber ein schwarzes hast, ist die Befragung schnell zu Ende.
Hallo Thrym du solltest hin gehn es ist eine Vorladung das gehört zu deren Ermittlungsarbeit die wollen ja rausfinden was passiert ist Du sollst ja nur angehört werden dein Fahrzeug wird auch angeschaut das gehört mal dazu
find nichts schlimmes dabei
Du bist nicht verpflichtet, als Beschuldigter Angaben zu machen. Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen.
Solltest du also nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass du nichts gemacht hast, bringt das nichts.
Auf keinen Fall hingehen.
wenn du was zu deinem Ungunsten sagst, erhärtet sich der Verdacht, bist du beschuldigter einer Straftat und da steht direkt an die Staatsanwaltschaft.
es reicht schon, wenn du die Frage, ob du dir vorstellen kannst, dass da was passiert sein könnte, mit ja beantwortest, notieren die deine vor Gericht verwertbare Aussage.
Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Hinkommen musst du jedenfalls nicht, wenn die Ladung von der Polizei kommt.
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