Wer bezahlt den Schaden, wenn beim Abschleppen eines Falschparkers dessen Fahrzeug beschädigt wird?

2 Antworten

Hallo, ein Abschleppdienst und-oder dessen Auftraggeber kontrolliert das abzuschleppende Kfz in der Regel vor dem Abschleppen auf Schäden und fotografiert diese, wenn es erkennbar keine Altschäden sind. Außerdem sind in der Regel dafür Zeugen vorhanden. Ein Sachverständiger kann zudem ermitteln, wie alt die "Kratzer" sind, bzw. ob diese überhaupt vom Abschleppen kommen können. Auch die Polizei hat Spezialisten (LKA) ggf. für einen "Fahrerfluchttatbestand. Falsche Verdächtigungen sind eine schwere Straftat. Daher unbedingt nur gesicherte Fakten darlegen, ansonsten wird Versicherungsbetrug, auch versuchter, hart verfolgt. In jedem Fall ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen - zeitnah selbstverständlich. Wenn lange Zeit vergangen ist, (mehrere Stunden) wird es zunehmend unmöglich bis hochriskant, weil unglaubwürdig. Daher unbedingt sofort nach dem "Schaden", entsprechende Fotos und Zeugen festhalten und unbedingt auch ggf. sofort die Polizei aufsuchen. Ein Sachverständiger wird ggf. auch eine Gegenüberstellung - Abschleppversuch - mit dem eingesetzten Abschleppfahrzeug durchführen. Da in der Regel an den Rädern das Kfz abgeschleppt, bzw. angehoben wird, sind Schäden überwiegend nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Vorstand der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. -IGA-