Ist eine von uns ausgesprochene Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Wir wohnen in einer Mietswohung, haben uns aber zwischenzeitlich eine Eigentumswohnung gekauft die vermietet ist. Da nun die von uns bewohnte Wohnung von unserem Vermieter auf Eigenbedarf gebraucht wird, haben wir unserem Mieter in unserer Eigentumswohnung auch wegen Eigenbedarf gekündigt. Diese haben aber eine sehr lange Kündigungsfrist von 9 Monaten, wir nur 3 Monate. Jetzt stellt sich uns die Frage, ist unsere ausgesprochene Eigenbedarfskündigung unwirksam wenn wir innerhalb der 9 Monate in eine neue Mietswohnung ziehen müssen? Müssen wir die Mieter davon in Kenntnis setzen, dass wir in einer neuen Mietswohnung wohnen, aber dennoch in unsere Eigentumswohnung wollen?
1 Antwort
Ohne Anwalt solltet Ihr keine Eigenbedarfskündigung aussprechen - die Fallstricke sind zu groß. Lass erst einmal, eure Eigenbedarfskündigung - die Ihr erhalten habt - am besten vom Mieterverein prüfen. Seit Ihr auf Euer Widerspruchsrecht nach §574 BGB hingewiesen worden? Wenn nicht, ist eure Kündigung sowieso nicht wirksam - wenn ihr dagegen rechtlich vorgeht. Dann muss der Vermieter nochmals kündigen und ihr habt Zeit gewonnen.
Am besten also selbst zum Mieterverein - dann wisst Ihr, was Euch wohl bei Eurem Mieter drohen wird! Ggf. seit Ihr auch schon von Beginn an rechtsschutzversichert. Alternativ - bzw. später - sprecht euren Vermieter an, ob er Euch nicht eine Frist von 9 Monaten gewähren kann. Vor Gericht wird Euch in der Regel sowieso ein Aufschub gegönnt - also sollte der Vermieter nicht zu kleinlich sein.