Blitzer Verjährung?
Hallo am 29.09. geblitzt und heute 30.12. Anhörungsbogen erhalten, (Behörde hat dies am 20.12. ausgestellt aber an die falsche Adresse obwohl ich meine Adresse schon längst davor umgemeldet habe). Durch Nachsendung heute erhalten.
das ist verjährt oder? Muss ich der Anhörung antworten? Einrede der Verjährung auf jeden Fall.
2 Antworten
Das könnte in deinem Fall knapp werden vom Datum her. Deine Sache müsste genau 2 Tage verjährt sein. Schau mal hier in diesen Artikel
https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/bussgeldverfahren/verjaehrung-bussgeldbescheide/
dort steht, das die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit 3 Monate beträgt, aber durch das senden eines Anhörungsbogens um 3 Monate verlängert wird.
Nein , es ist der Zeitpunkt relevant wann die Behörden die Anhörung anordnet . Bei dir am 20.12.
genau so irrelevant ist ob du eine Anhörung bekommst ! Denn dein Recht auf Gehör wird auch durch den Bußgeldbescheid gewahrt. .
Die Verjährung wird unterbrochen durch
1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
Wenn du den Anhörungsbogen heute erhalten hast und damals nicht direkt angehalten wurdest und rechtliches Gehör bekommen hast, handelt es sich wohl jetzt um die erste Vernehmung. Diese wurde sicherlich vor dem 29.12. angeordnet. Dann dürfte keine Verjährung eingetreten sein.
es ist aber der Zeitpunkt relevant wo ich das erhalte oder?