Verwarnung mit Verwarnungsgeld, muss ich zahlen?
Hallo,
ich habe heute per Brief eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld i.H.v 40 € erhalten. Mir wird vorgeworfen, am 18.11.2022 im absoluten Halteverbot geparkt zu haben, mit Behinderung des Abbiegeverkehr.
Beweismittel sind leider Aussagen von Polizeibeamten.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Im letzten Satz des Schreibens steht folgendes: "Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens zahlen."
Ich habe glaube diesen Satz zum allerersten Mal gelesen bei so einem Brief. Was passiert denn, wenn ich nicht einverstanden bin und nicht zahle? Kommt es dann zu einer Anhörung oder ähnliches? Kann es sein, dass mein Fall eventuell bereits verjährt ist und die nur versuchen nochmal Geld für die Landeskasse einzutreiben?
Nach meiner Google Maps Zeitachse war ich sogar nicht mal am "Tatort". Bin nur am Tatort durchgefahren.
Weiß nicht, ob es was nützt, aber bin in Berlin wohnhaft.
7 Antworten
Dein Wohnsitzt hat mit der Verwarnung nichts zu tun, die Gesetze gelten bundesweit.
Du kannst der Verwarnung widersprechen. Das ist in einem Rechtsstaat so. Dann wird gerichtlich geklärt, ob dein Widerspruch anerkannt wird. Die Aussagen der Polizisten stehen deiner Aussage gegenüber, und ein Richter entscheidet dann, wer glaubhafter ist.
Was eine google maps Zeitachse ist, weiß ich nicht. Wenn du damit beweisen kannst, dass dein Auto nicht zur genannten Zeit in besagter Straße geparkt wurde (egal, von wem), könnte dein Widerspruch erfolgreich sein.
Widersprechen kann man der Verwarnung zwar, dann geht allerdings noch nichts zum Richter, sondern es wird entweder ein Bußgeldbescheid erlassen oder dass Verfahren eingestellt.
Der Satz steht dort nur, weil das Verwarngeld nur ein Angebot ist. Ein Angebot das Ordnungswidrigkeitenverfahren abzukürzen.
Normalerweise muss immer ein Bußgeld erlassen werden. Dazu gehören eine Anhörung und entsprechende Zusatzkosten für das Verfahren.
Um das Ganze abzukürzen verzichtet man auf beides und bietet dir stattdessen ein Verwarngeld an. Lehnst du dieses ab, oder bezahlst es nicht kommt als nächstes ein gelber Brief mit einem Bußgeldbescheid. Dieser kostet dich dann 28,50 EUR mehr.
Sollte im Verwarngeld KEIN Anhörungsbogen dabei gewesen sein, kriegst du diesen noch vor dem Bußgeld.
Du wirst verwarnt. Schriftlich. Sollst ein Verwarngeld zahlen. Tust du das wird das als Verwarnung wirksam und entsprechend aktenkundig.
Den Status der Verwarnung verliert es, wenn du nicht zahlst. Dann wird es ein gerichtliches Verfahren.
Verjährt ist es nicht nicht. Und wenn du dort nicht warst, ist ein Einspruch ja legitim.
Gruß S.
Erstmal wird es ein Bußgeld und dann ein gerichtliches Verfahren wenn du Einspruch einlegst.
Der Satz bezüglich Einspruch steht eig bei jeder Verwarnung mit bei...
Es muss schlichtweg aus Prinzip jedem die Möglichkeit gegeben werden, Einspruch einzulegen. Und dazu muss man auch wissen, was die Folgen sind, wenn man das macht oder nicht macht.
Wenn du nicht zahlst, geht das halt eine Instanz höher und es wird (anhand deines Einspruchs) geprüft, ob der Bescheid rechtmäßig und korrekt ist. Wenn der Bescheid korrekt war, musst du die ggf. anfallenden Zusatzkosten für die Prüfung tragen.
Die Verjährungsfrist bei Verstößen gegen die StVO beträgt 3 Monate. Kannst ja gucken, ob dein Verstoß schon länger her ist.
Die Google Maps Zeitlinie ist kein gerichtsfestes Beweismittel - könnte zwar vielleicht eine Argumentationshilfe sein, aber nicht als Hauptargument für einen Einspruch.
Dein Wohnsitz ist egal.
Es geht hier nicht um die Rechtsbehelfbelehrung. Verwarngeld er haben nämlich in der Regel keine, da Verwarngelder nur Angebote zur Abkürzung des Verfahrens sind.
Weil er nur zeigt, wo dein Handy war. Es fehlt die Verbindung, ob denn auch dein Auto dort war, wo dein Handy war.
Gerade beim Parken ist es ja nicht ganz selten, dass man vom Auto weg geht und das Handy mitnimmt...
Der Satz bedeutet nur das mit der Bezahlung die Sache abgeschlossen wird .
also ich würde keine 40€ bezahlen !
ich Würde die Anhörung bzw. Den Bußgeldbescheid abwarten , gegen diesen dann Einspruch erheben !
da die Polizei vermutlich Beweisfotos gemacht hat mit der Begründung :
ich war zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer und kann mich auch nicht erinnern wer genau zum Tatzeitpunkt der Fahrer war !
dann werden dir die kosten des Verfahrens als Halter auferlegt , 25€ !
dann werden dir die kosten des Verfahrens als Halter auferlegt , 25€ !
Und mit viel Pech ein Fahrtenbuch....
nein, bei parkvergehen darf kein fahrtenbuch auferlegt werden !
Vielen Dank für deine Antwort. Der Verstoß ist leider keine 3 Monate her. Kannst du eventuell weiterführen, warum die Google Maps Zeitlinie kein gerichtfestes Beweismittel ist? Dieser zeigt nämlich genau an, wann und wo ich war.