Zählt fahrerbenennung als einspruch?

3 Antworten

Die Fahrerbennung ist kein Einspruch. Da hat die Dame Recht. Du wirst ja sicherlich die E-Mail noch haben die du geschickt hast. Somit wäre von deiner Seite der Nachweis erbracht das du dich darum gekümmert hast und nicht belangt werden kannst

Oh Mann, lernt ihr in der Schule keine Satzstellung und Kommata? Ich lese mir den Text gewiss nicht durch, deine Frage kann man auch aus der Überschrift beantworten, nein das ist kein Einspruch. Ein solcher muss als Einspruch formuliert werden.

Zahl die Zeche und hole Dir das von Deinem Bruder wieder zurück! Weitere Verzögerungen machen nur Deinen Geldbeutel dünner!