Bewerbung bei der Polizei trotz eingestelltem Verfahren?


08.03.2022, 02:29

In der Begründung für die Einstellung stand, dass ein Tatnachweis nicht zu führen ist, da mir aufgrund des leeren Tütchens kein Besitz nachgewiesen könnte.

6 Antworten

Eingestellt ist eingestellt. Bist also offiziell ohne schuld


Leestiger  08.03.2022, 06:31

Du weist nicht mal dass "eingestellt" nicht "Freispruch" bedeutet und jederzeit wieder eröffnet werden kann?

WhereIsMyBox  08.03.2022, 09:15
@Leestiger

Ja und? Trotzdem kann ihm das nicht vorgeworfen werden wenn es kein urteil gibt

Leestiger  08.03.2022, 10:11
@WhereIsMyBox

Lies meine Antwort und Kommentare!

Vielleicht kapierst du dann dass es nicht so einfach ist wie du denkst...

Es geht nicht um "vorgeworfen" es geht darum wen man nimmt, wenn man zwei gleich gute Bewerber hat und einer hat eine total weisse Weste und der Andere wurde schon mal beschuldigt was mit Drogen zu tun gehabt zu haben...

Leestiger  08.03.2022, 13:05
@WhereIsMyBox

Genau - deshalb entscheiden auch Andere, ob mögliche Kiffer oder Exkiffer die Chance bekommen sollten den Rechtsstaat zu vertreten.

WhereIsMyBox  08.03.2022, 13:07
@Leestiger

Aber wenn es kein urteil gibt kann man doch nicht sagen dass er kiffer/exkiffer ist 🤔.

Leestiger  08.03.2022, 13:11
@WhereIsMyBox

Es bestand der Verdacht, oder?

Und genau das reicht aus, im Erziehungsregister landen ja auch eingestellte Verfahren!

Warum meinen nur immer wieder welche, es müsse schon ein Urteil geben, damit das was Schlimmes ist?

WhereIsMyBox  08.03.2022, 13:19
@Leestiger

Naja ein verdacht ist doch nur ein verdacht? Wieso baut man aufgrund eines verdachtes auf? Das ergibt für mich keinen sinn. Somit werden welche die wirklich unschuldig sind benachteiligt.

Leestiger  08.03.2022, 14:40
@WhereIsMyBox

Also wenn bei mir eine Weedtüte gefunden wird hab ich nichts mit Drogen am Hut..

Und wenn bei mir im Auto lauter leere Bier-und Schnapsflaschen herumliegenden dann spricht das auch nicht für einen Verdacht auf "drink and drive"..

Schon klar...

Leestiger  08.03.2022, 16:23
@WhereIsMyBox

Waren halt nicht genug Anhaftungen, weitere Beweise hatten sie zu dem Zeitpunkt halt nicht.

Der FS halt sich über die ganze Geschichte ja bedeckt..

Falsch Angaben bei der Frage : "hatten sie jemals mit der Polizei zu tun, wenn ja, was?" führt sowieso früher oder später immer! zum entfernen aus dem Dienst!

Dein Verfahren wurde "eingestellt"!

Eingestellt bedeutet nicht "Freispruch" sondern bedeutet, dass es jederzeit wieder aufgenommen werden kann! (Es findet sich im Chatverlauf eines sichergestellten deine Handynummer und der Hinweis was er dir mit dem Tütchen ect gegeben hat, als Beispiel..) - Und schon bist du wieder Beschuldigter!

Blick auf die Voraussetzungen zur Einstellung in den Staatsdienst gelesen?

Geeignet im Sinne von Art. 33 II GG ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist. Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten.

Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.

Spar dir also die Bewerbung da gibt es genug die sich ohne so eine Vorgeschichte bewerben!


Hunter982056  20.02.2024, 23:16

mein Kumpel ist mit einem eingestellten Verfahren Körperverletzung genommen worden. Das war ne Einstellung gegen Auflagen ….:) also ist es trotzdem grundsätzlich einen Versuch wert

Leestiger  20.02.2024, 23:25
@Hunter982056

Richtig - immer Einzelfallentscheidung, z.b. in Berlin nehmen sie sowas eher...

Aber nett, dass dir das nach weit einem Jahr einfällt...

peti12314  08.03.2022, 08:52

So ganz richtig ist das nicht. Ja, natürlich: Ein eingestelltes Verfahren bedeutet kein Freispruch und theoretisch kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden. Aber wie wahrscheinlich ist sowas in dem angeführten Beispiel? Fast null.

Es wurde ein Tütchen gefunden. Dort wurden nachweislich KEINE Betäubungsmittel aufgefunden, folglich ist der Tatbestand des Besitzes auch erst garnicht erfüllt worden und auf der Grundlage wurde das Verfahren eingestellt. Es wurde ja nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt... der FS hat somit ja auch grundsätzlich keine Straftat begannen. Es konnte ihm jedenfalls keine nachgewiesen werden, wenn nur ein minimaler Anteil von BTM gefunden worden wäre, wäre das Verfahren erst garnicht nach 170, Abs. 2 STPO eingestellt worden.

Die Chancen, eingestellt zu werden, stehen somit eigentlich sogar garnicht so schlecht.

Leestiger  08.03.2022, 10:07
@peti12314

Oh - ein Richter ist hier mit dabei?

Was nun wenn sich einer meldet, der bestätigt mit dem zusammen mehrfach schon Tütchen (volle) gekauft zu haben?

Aber das weist du ja alles besser, oder?

Schön dass du die Aktenlage so kennst - dann hat der Fragesteller ja keinen Grund überhaupt darüber nachzudenken bei der Bewerbung zu lügen..

peti12314  08.03.2022, 10:41
@Leestiger

Das hat doch nichts mit dem Strafverfahren zu tun. In diesem Strafverfahren war der Vorwurf/Verdacht ja offenbar der Besitz von Betäubungsmitteln weil Anhaftungen in der Tüte waren. Dieser Verdacht hat sich im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt. Sonst gäbe es keine Einstellung nach 170, Abs. 2 STPO.

Ja, er hat auch keinen Grund zu lügen und sollte das auch nicht tun. Wahrheitsgemäße Angaben machen, er hat ja offenbar keine Straftat (nachweislich) begannen.

Leestiger  08.03.2022, 12:55
@peti12314

Richtig, eine Straftat konnte ihm nicht nachgewiesen werden..

Wer "...wenn es eine Straftat und einen Beschuldigten gab, diesem aber die Tat nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte (zum Beispiel, weil die Beweise nicht ausreichen)..für einen Freispruch hält der soll das tun!

Ein "Geschmäckle" bleibt immer, denn Anhaftungen waren ja da und damit klar was da drin war..

Bionadennn 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 08:40

Würd mich Mal interessieren welche Norm du meinst. Der Art 33 Abs.2 GG besagt nämlich folgendes: 2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Leestiger  08.03.2022, 08:47
@Bionadennn
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung,

Du bist charakterlich nicht geeignet, gerne ein paar Gerichtsurteile dazu!

Allein dass du nur darüber nachdenkst im Bewerbungsbogen zu lügen und bei " Hatten Sie schon mal mit der Polizei zu tun, wenn ja was?" das Kreuz bei "Nein" zu machen zeigt das!

Ich schätze Mal, das in der Bewerbung zu verschweigen, würde nichts nützen

Das würde nicht nur nichts nutzen, sondern damit wärst du raus. Als Polizist bist du in besonderem Maße der Wahrheit verpflichtet. Das erwartet man auch von einem Bewerber.

Gib das an (kommt eh raus), sag, dass das ein jugentlicher Fehler war, und du dein Fehlverhalten eingesehen hast, davon weg bist.

Um dir als einer der wenigen mal etwas Mut zu machen.. bewerbe dich einfach. Vielleicht wirst du um Stellungnahme o. Ä. gebeten. Da musst du dann halt punkte, aber bloß nie lügen!

Bei Drogen reagiert die Polizei nur sehr sensibel. Sie finden es raus, da sie einen Datenabgleich in den internen Datenbeständen durchführen und den Eintrag sehen.

Versuchen..

Wenn Du dich bei der Polizei bewerben willst, brauchst Du ohnehin ein Polizeiliches-Führungszeugnis bzw. dies kannst Du bei der Stadt/Gemeinde anfordern. Da steht dann alles drin was Du auf dem Kerbholz hast. Da das Verfahren aber eingestellt wurde, wird es dazu auch keine Eintragung geben.

Wenn Du ansonsten eine Weiße Weste haben solltest, Du dir also anderweitig nichts zu Schulden hast kommen lassen bzw. es zur keiner anderweitigen rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, sollte einer Karriere bei der Polizei nichts im Wege stehen.

Wie gesagt, wenn dein Zeugnis sauber sein sollte, würde ich an deiner Stelle den Vorfall auch nicht weiter erwähnen, nicht das Du dich um Kopf und Kragen redest.

Wenn es Dir ernst ist mit einer Karriere bei der Polizei, solltest Du in Zukunft natürlich sauber bleiben! Denn ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein Ausschlussgrund für den Polizeidienst.


JulietteLima  08.03.2022, 20:30

Es gibt ein privates und ein behördliches Führungszeugnis.

Das behördliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, was u.a. bei einer Bewerbung bei der Polizei oder sonstigen Behörden erforderlich ist. Schließlich soll sichergestellt werden, dass man keinen Bewerber mit krimineller Vergangenheit in den Polizeidienst aufnimmt.

Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, hat dies immer einen Eintrag im Zentralregister zur Folge. Wenn das Verfahren eingestellt wurde und es auch zu keiner rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist, so wie bei dem Fragesteller, hat dies auch keine Eintragung zur Folge.

Zitat:

Im Gegensatz zum Führungszeugnis werden in das Zentralregister nämlich unter anderem alle strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person, völlig unabhängig von der Höhe der Strafe oder der Art des Deliktes, aufgenommen. Wer einmal verurteilt wird, wird zwingend in das Register aufgenommen. Dies gilt gleichermaßen auch für Jugendstrafen.

Quelle: https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange

wiki01  08.03.2022, 17:48
brauchst Du ohnehin ein Polizeiliches-Führungszeugnis bzw. dies kannst Du bei der Stadt/Gemeinde anfordern

Unsinn. Die Polizei interessiert sich nicht für das Führungszeugnis. Warum nicht? Weil man vorbestraft sein kann, und das Führungszeugnis ist leer.